1. Bericht gegenüber der Öffentlichkeit
Der Saarländische Rundfunk ist als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, die Öffentlichkeit über sein Tun zu informieren.
Hier finden Sie den Jahresbericht 2004/2005 gegenüber der Öffentlichkeit nach § 23 Absatz 4 Satz 3 und 4 SMG über die Erfüllung des Auftrages, über die Qualität und Quantität der SR-Programme und sonstigen Angebote sowie über die geplanten Schwerpunkte der anstehenden programmlichen Leistungen - im Portable Document Format (PDF).