Hörfunkgebäude SR Außenansicht (Foto: Pasquale d’Angiolillo)

Wahrung der Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks

  13.01.2021 | 13:55 Uhr

Anlässlich der Überlegungen des Intendanten des SWR, Dr. Kai Gniffke, zu senderübergreifenden Strukturen zwischen SWR und SR im Interview mit der DWDL am 12. Januar 2021 spricht sich der Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks dafür aus, die Eigenständigkeit des SR zu bewahren. Der Saarländische Rundfunk habe eine identitätsstiftende Bedeutung für das Saarland.

Der Verwaltungsrat unterstützt den Intendanten des Saarländischen Rundfunks, Professor Thomas Kleist, vollumfänglich darin, die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks zu bewahren und lehnt gleichermaßen die Vorschläge zu senderübergreifenden Strukturen ab, die die Autonomie des Saarländischen Rundfunks untergraben würden. Der Verwaltungsrat befürwortet selbstverständlich die Bereitschaft des Intendanten zu weiteren Kooperationen, die sinnvolle Synergien schaffen.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Michael Burkert, führt dazu aus: "Der Saarländische Rundfunk hat für das Saarland eine identitätsstiftende Bedeutung. Aufgrund der besonderen Historie des Saarlandes hält der Verwaltungsrat den Saarländischen Rundfunk als eigenständige und unabhängige Landesrundfunkanstalt für unverzichtbar. Der föderale Charakter, als Markenkern der ARD, darf nicht zur Disposition gestellt werden. Der Saarländische Rundfunk leistet mit seinem unverwechselbaren Profil, insbesondere auch mit Blick auf die grenzüberschreitende Berichterstattung in der Großregion, einen unverzichtbaren Beitrag gerade auch innerhalb der ARD."

Fortbestand trotz Sparmaßnahmen

Der Verwaltungsrat bekräftigt, auch den Nachfolger oder die Nachfolgerin von Professor Thomas Kleist vollumfänglich bei der Wahrung des Saarländischen Rundfunks als souveräne Landesrundfunkanstalt zu unterstützen.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Michael Burkert, betont: "Auch wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vielen Sparzwängen unterliegen, so dürfen Sparmaßnahmen nicht den Bestand einer Landesrundfunkanstalt in Frage stellen."

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