Die Sache mit dem Weihnachtsgeld

Die Sache mit dem Weihnachtsgeld

Reporterin: Steffani Balle/Onlinefassung: Dagmar Scherer   13.11.2023 | 12:15 Uhr

Die Weihnachtszeit rückt langsam näher und so mancher frohlockt schon, weil es dann Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber gibt. Geld, dass man gut für die Weihnachtseinkäufe gebrauchen kann. Doch in den Genuss kommt bei weitem nicht jeder.

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers - es sei denn, die Zahlung von Weihnachtsgeld ist im Arbeitsvertrag oder im tariflichen Vertrag des Unternehmens festgeschrieben. Dann bekommt jeder Mitarbeiter des Unternehmens Weihnachtsgeld ausgezahlt - in der Regel mit dem November-Gehalt, also Ende des Monats oder Anfang Dezember. Im Saarland sind das nach Schätzung der Arbeitskammer rund die Hälfte aller Arbeitnehmer.

Die Höhe des Weihnachtsgelds

Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt, entscheidet der Arbeitgeber. Deutschlandweit liegt es zwischen 40 und 80 Prozent des Monatsgehalts. Es kann aber auch ein Festbetrag sein. In diesem Fall bekommt jeder Mitarbeiter - egal ob Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt das gleiche Geld.

Der Arbeitgeber kann das Weihnachtsgeld aber auch individueller Regel, die Höhe beispielsweise abhängig machen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder ganze Bereiche wie beispielsweise die Management-Ebene von den Zusatz-Zahlungen ausschließen.

Einstellung der Zahlung

Der Arbeitgeber kann die Zahlung von Weihnachtsgeld auch stoppen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Weihnachtsgeld noch keine drei Jahre lang ausgezahlt wurde. Im vierten Jahr entsteht nämlich ein gesetzlicher Anspruch der Mitarbeiter auf Weihnachtsgeld, da es sich in diesem Fall dann ja um eine regelmäßige Auszahlung gehandelt hat, mit der der Arbeitnehmer dann rechnen und die er auch einklagen kann.

Die Steuer

Das Weihnachtsgeld zählt zu den Arbeitseinkünften und muss voll versteuert werden. Allerdings macht der Lohnsteuerhilfe-Verein darauf aufmerksam, dass man die höheren Abgaben später bei der Einkommenssteuer mit berufsbedingten Ausgaben verrechnen kann. Dadurch bekommt man zumindest einen Teil der zusätzlich gezahlten Steuern wieder zurück erstattet.

Das 13. Monatsgehalt

Es gibt Arbeits-Verträge, die ein 13. Monatsgehalt beinhalten. Das ist kein Weihnachtsgeld, sondern eine Zusatz-Bezahlung für geleistete Arbeit.

Das 13. Monatsgehalt kann individuell gekürzt werden, wenn der Arbeitnehmer lange Zeit wegen Krankheit oder Elternzeit ausfällt oder es eine Kündigung gibt. Dann entfällt der Anteil der Monate, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat.

Ganz einbehalten darf der Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt jedoch nicht, weil es ein Teil des vertraglich geregelten Einkommens ist.

Ein Thema in der "Region am Mittag" am 13.11.2023 auf SR 3 Saarlandwelle

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