Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu  (Foto: Thorsten Mohr)

Rechtswissenschaftler der Saar-Uni sucht nach unnötigen Paragrafen

  11.02.2024 | 16:39 Uhr

Der Strafrechtler Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu von der Universität des Saarlandes untersucht das deutsche Strafrecht gezielt nach unnötigen Paragrafen, um bei dessen Überarbeitung zu helfen. Hintergrund ist ein aktuelles Vorhaben des Bundesjustizministeriums, das das Strafgesetzbuch modernisieren möchte.

Teile des deutschen Strafrechts sind veraltet, manche Straftatbestände sind auch nicht zielführend formuliert. Unter anderem aus diesen Gründen will das Bundesjustizministerium das Strafgesetzbuch modernisieren.

Unterstützung bekommt es dabei von Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität des Saarlandes. Der Professor und sein Team durchsuchen akribisch das Strafgesetzbuch und die einschlägigen Kommentierungen nach Paragrafen, die einer Reform oder Abschaffung bedürfen.

Alte Formulierungen im Strafrecht

Und fündig werden sie dabei immer wieder. "Manche Straftatbestände sind einfach zu weit gefasst, andere vollkommen aus der Zeit gefallen", so Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu. 

Als Beispiel hierfür nennt der Strafrechtler etwa den "Straßenraub mittels Autofallen". Dieser geht auf ein Gesetz zurück, das 1938 durch das NS-Regime nach einer Serie von Raubüberfällen auf Autos eingeführt wurde.

Problemfall Kinderpornografie

Ein anderes Beispiel sind Paragrafen, die so gefasst sind, dass sie übers Ziel hinausschießen. Ein bekanntes Beispiel ist der Paragraf zu Kinderpornografie.

Denn auch Eltern oder Lehrer machen sich strafbar, wenn sie beispielsweise gegen kinderpornografische Bilder vorgehen wollen und dabei ihr eigenes Smartphone beispielsweise zur Beweissicherung nutzen. Auch im Saarland gab es schon häufiger Fälle, in denen kinderpornografische Bilder an Schulen herumgingen.

Sobald aber Schüler, Eltern oder Lehrer ein solches Bild auf ihrem Smartphone haben, machen sie sich strafbar. Die Bundesregierung hat deshalb gerade das Mindeststrafmaß herabgesetzt und damit auf Kritik von Anwälten und Richtern reagiert, die die Verhältnismäßigkeit der Strafen in solchen Einzelfällen nicht mehr gewährt sahen.

Ungerechte Kriminalisierung

"In dem Wunsch, die Kinderpornografie möglichst effektiv zu bekämpfen, kann es eben auch passieren, dass man über das Ziel hinausschießt und gegebenenfalls Handlungen kriminalisiert, die eigentlich der Aufklärung derartiger Straftaten dienen könnten", so Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu. Das sei eine ähnliche Situation, wie wenn man seinem Kind Drogen wegnehme, um diese anschließend zu entsorgen.

Derartige Beispiele machten deutlich, dass eine möglichst umfassende Kriminalisierung von Handlungen oft zu ungerechten Ergebnissen führen kann, so der Rechtswissenschaftler. 

Strafgesetzbuch wird dicker und dicker

Auch deshalb unterstützt Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu das Vorhaben des Bundesjustizministeriums das Strafrecht zu modernisieren ausdrücklich. Allerdings bleiben trotzdem Bedenken.

"Immer, wenn wir Strafrechtler in den vergangenen Jahrzehnten gehört haben, dass das Strafgesetzbuch ‚modernisiert‘ werden solle, gingen bei uns die Alarmglocken an. Denn im Grunde genommen hat ‚Modernisierung‘ bisher meist bedeutet, dass neue Straftatbestände hinzugekommen sind oder bestehende Tatbestände verschärft wurden. Das Strafgesetzbuch wurde nach solchen ‚Modernisierungen‘ einfach immer dicker und dicker“, so der Rechtswissenschaftler.

Ob der "große Wurf", den sich Strafrechtler wie Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu von der Überarbeitung erhoffen, letzten Endes auch tatsächlich kommt, bleibt also erstmal abzuwarten. Bis dahin wird der Wissenschaftler aber weiter suchen und ist zuversichtlich, dass er noch einige weitere veraltete Paragrafen finden wird.


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