Ein Hausmodell auf der Grundsteuererklärung und Geldscheinen (Foto: IMAGO / Christian Ohde)

Eingabefehler bei der Grundsteuererklärung keine Straftat

  13.02.2023 | 15:15 Uhr

Einfache Eingabefehler bei der Grundsteuererklärung werden nicht strafrechtlich verfolgt. Das hat das saarländische Finanzministerium versichert. Im Saarland sei nach rund 130.000 abgearbeiteten Fällen bislang erst ein einziges Strafverfahren eingeleitet worden.

Mehr als 400.000 Grundsteuererklärung seien im Saarland bereits eingegangen, rund ein Drittel davon auch bereits abgearbeitet, teilte das Finanzministerium am Montag mit. Für Aufsehen hat dabei am Wochenende der Fall einer Saarbrücker Sozialarbeiterin gesorgt, die Post von der Steuerfahndung bekommen hat.

Nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung wird ihr vorgeworfen, dass sie versucht haben soll, die Grundsteuer zu verkürzen. Ihr Anwalt verweist auf eine fehlerhafte Eingabe in dem komplizierten Formular.

Noch 125.000 Grundsteuererklärungen fehlen

Mit dem Formular und den nötigen Angaben hatten viele Menschen zu kämpfen - und immer noch fehlen laut Ministerium knapp zwei Wochen nach Abgabefrist rund 125.000 Grundsteuererklärungen im Saarland. Sorgen, wegen möglicher unbeabsichtigter Fehler jetzt ebenfalls ins Visier der Steuerfahnder zu geraten, müsse sich aber niemand machen.

"Einfache Eingabefehler bei der Feststellungserklärung führen nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder sonstigen drakonischen Maßnahmen", versichert das Finanzministerium. Darauf könnten sich die saarländischen Grundsteuerpflichtigen verlassen.

Eingabefehler werden in Rücksprache mit Betroffenen korrigiert

Es sei keine Überraschung, dass bei der großen Anzahl der Fälle auch unstimmige oder unvollständige Grundsteuererklärungen dabei seien. Diese würden aber möglichst direkt vom Finanzamt korrigiert - oder es werde Kontakt zu den Betroffenen aufgenommen. "Ziel dieser Rückfragen ist nicht, unbeabsichtigte Eingabefehler anzuprangern", so das Ministerium. Es gehe vielmehr darum, gemeinsam die bestmögliche Datenbasis für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer herzustellen.

Dass tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet werde, sei eine absolute Ausnahme. Solche Fälle würden zudem zuvor im Finanzamt von mehreren Stellen geprüft. Im Saarland ist bislang erst ein Verfahren eingeleitet worden.

Über dieses Thema berichtete die SR 3 Rundschau am 13.02.2023.


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