Die App von eBay Kleinanzeigen auf einem iPhone (Foto: picture alliance/dpa | Christoph Dernbach)

Onlineplattformen müssen Privatverkäufe melden

  12.01.2023 | 08:17 Uhr

Seit Jahresbeginn sind digitale Plattformen wie eBay & Co verpflichtet, auch Privatverkäufe ab einer bestimmten Höhe den Steuerbehörden zu melden. Nutzer sollten daher über ihre Verkäufe jetzt genau Buch führen.

Neues Gesetz

Über einen Ebay-Kleinanzeigen-Account als 'Privater Anbieter' im Monat einfach mehrere Hundert Artikel als Neuware verkaufen - das funktioniert nicht mehr. Denn seit Jahresbeginn sind Plattformbetreiber wie Ebay, Amazon Marketplace & Co verpflichtet, Informationen über Einkünfte aus privaten Dienstleistungs- und Verkaufsgeschäften auf ihren Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Das entsprechende Gesetz mit dem Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um.

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Die neue Regelung gilt für alle Plattformen, die einen Verkauf per Klick anbieten wie Etsy, shpock, Vinted, eBay Kleinanzeigen und viele andere. Auch Plattformen, über die Dienstleistungen angeboten, Dinge vermietet oder verliehen werden, zählen dazu, wie zum Beispiel Carsharing bei BlaBlaCar oder auch Vermietung von Wohnraum bei AirBnB.

Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023. Die Meldungen erfolgen einmal jährlich bis Ende Januar des Folgejahres. Das neue Gesetz soll mehr Transparenz schaffen und verhindern, dass gewerbliche Verkäufer ihre Waren hier steuerfrei auf den Markt bringen.

Erlöse ab 2000 Euro müssen gemeldet werden

Wer nur gelegentlich mal Dinge, die er nicht mehr braucht, zum Beispiel über eBay verkauft, ist von der Neuregelung nicht betroffen.

Wenn jedoch über eine solche Plattform innerhalb eines Jahres mehr als 30 private Verkäufe zustande kommen oder der Verkaufserlös über 2000 Euro liegt, dann muss der Plattformbetreiber das jetzt melden. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die Daten dann an das zuständige Finanzamt weiter, um zu prüfen, ob die Erlöse steuerlich relevant sind.

Private Verkäufe dokumentieren

Um sich abzusichern, sollte man daher ab sofort bei jedem Verkauf oder Verleih einer Sache über solche Onlineplattformen genau dokumentieren, wann man was zu welchem Preis verkauft oder verliehen hat, und entsprechende Belege und Rechnungen aufbewahren. Damit man im Zweifelsfall nachweisen kann, dass man nicht gewerblich gehandelt hat.


Auch Thema am 12.01.2023 in der Sendung 'SR 1 - Die Morningshow'.

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