Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat (Foto: picture alliance/dpa | Stefan Puchner)

Impfnachweis in digitaler Form notwendig

  09.12.2021 | 16:35 Uhr

Beim Shoppen gilt 2G, im Restaurant 2G+, beim Frisör auch. So weit, so gut. Doch wer als Nachweis sein gelbes Impfbuch vorzeigt, kommt nicht weit. Denn, das wissen viele nicht, der Impfnachweis muss in digitaler Form erbracht werden.

"Impfnachweise sind in digital auslesbarer Form vorzulegen." So steht es in der neuen Rechtsverordnung, die seit dem 1. Dezember gilt.

Das bedeutet: Überall, wo die 2G- oder 2Gplus-Regel gilt, muss der Nachweis, dass man geimpft, genesen und getestet ist, auf jeden Fall in digitaler Form mitgebracht werden. Zusätzlich muss man den Personalausweis vorzeigen.

QR-Code wichtig

Der gelbe Impfausweis oder das Kärtchen vom Impfzentrum sind nicht ausreichend. Vielmehr braucht man den QR-Code, den man zum Beispiel in der Apotheke bekommt, entweder in einer App, also der CovPass-, Luca- oder Corona Warn App, oder auch ausgedruckt auf einem Zettel, das geht ausdrücklich auch. Für 2Gplus kann man sich den tagesaktuellen Test auch in die App laden oder einfach den Zettel ausgedruckt mitbringen.

Aus Sicherheitsgründen

Die Landesregierung führt für diese Anordnung insbesondere zwei Gründe an: Zum einen sollen die Apps mehr genutzt werden, also CovPass-, Luca- oder Corona Warn App, und alles soll mehr digital ablaufen.

Darüber hinaus geht es um die Sicherheit: Mit den QR-Codes kann besser kontrolliert werden, ob die Zertifikate auch echt sind. Denn derzeit sind auch viele gefälschte gelbe Impfausweise in Umlauf. Die QR-Codes sind dagegen sicherer.

Wichtig ist also der QR-Code, egal ob in der App oder ausgedruckt. Den Impfausweis dagegen kann man ruhig zuhause lassen.


Auch Thema auf SR 1 am 09.12.2021 in der Sendung 'Hallo Saarland'.

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