Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt

Das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen entfällt

  26.04.2024 | 12:03 Uhr

Wer als Mieter die Kosten für seinen Kabelanschluss bisher in der Nebenkostenabrechnung gefunden hat, muss sich ab 1. Juli 2024 entscheiden. Ab diesem Tag entfällt das Nebenkostenprivileg und der TV-Anschluss kann teurer werden. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

Das Nebenkostenprivileg

Ab 1. Juli 2024 endet das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren. Das Gesetz ist seit 2021 in Kraft, jetzt endet die Übergangsfrist.

Vermieter konnten einen Sammelvertrag bei einem Kabelanbieter abschließen und die Kosten dafür auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Das dürfen Vermieter ab 1. Juli nicht mehr.

Was müssen Mieter jetzt tun?

Wer sich nicht sicher ist, ob seine Kabelgebühr über die Nebenkosten angerechnet wird, schaut in seinen Mietvertrag. Findet er dort „‘Breitbandkabelanschluss‘ oder ‚TV-Kabel-Anschluss‘ in Miete berücksichtigt“, sollte er sich um einen eigenen Kabelvertrag kümmern. Am besten wird man ab sofort aktiv, damit der Vertrag ab 1. Juli in Kraft tritt, sonst bleibt der Fernseher schwarz.

Alternativen zu Kabelfernsehen

Wer die Gelegenheit jetzt nutzen und kein Kabelfernsehen mehr möchte, aber lineares Fernsehen sehen möchte, hat laut Verbraucherzentrale vier Möglichkeiten:

  • DVB-T2 HD ist das Fernsehen über Antenne. In einigen Regionen kann man bis zu 40 Sender mit der alten Zimmer- oder Dachantenne empfangen.

  • Mit IPTV (klassisch) ist das Programm per Internet zu empfangen. Einige VDSL-Anbieter haben Angebote in Kombination mit dem VDSL-Anschluss. Allerdings ist ein Receiver notwendig.

  • IPTV (Streaming) im Vergleich ist für Streamingdienste. Voraussetzung ist ein breitbandiger Internetanschluss. Der Empfang funktioniert bei den heutigen Smart-TVs mit einer entsprechenden App oder mit einem HDMI-Stick, zum Beispiel dem Fire TV Stick oder Chromecast TV Stick. Die Streamingdienste kosten eine monatliche Gebühr, die von Angeboten zwischen mit und ohne Werbung unterschiedlich ist. Vorteil: Beim Streaming ist das Angebot auch über die Apps auf dem Smartphone oder dem Tablet zu sehen.

  • Satellitenfernsehen funktioniert nicht ohne eine Satellitenschüssel. Als Mieter muss aber erst beim Vermieter nachgefragt werden, ob er der Installation zustimmt. Vorteil des Satellitenfernsehens:  Hier gibt es die größte Programmvielfalt.

Die Must Dos der Vermieter

Der Vermieter muss alle Mietverträge mit Nebenkostenprivileg ändern und die Kosten müssen aus der Miete herausgerechnet werden.

Ganz wichtig: Der Vermieter muss die Sammelverträge beim Kabelanbieter selbst kündigen. Versäumt er dies, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Was gilt für Wohnungseigentümer?

Für Besitzer*innen von Eigentumswohnungen gilt, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Am besten nachfragen oder eine Sitzung einberufen, um die Vorgehensweise zu besprechen.

Wie bezahlen ALG-II Empfänger?

ALG-II Empfänger bekommen bis 30. Juni der Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird. Ohne Sammelanschluss muss der Empfänger ab 1. Juli die Kosten selbst übernehmen.

Vor- und Nachteile

Neben dem Aufwand für die Suche nach dem ‚richtigen‘ Anbieter und somit der Entscheidung für oder gegen einen neuen Kabelanschlussvertrag, ist eben die eigene Entscheidung ein Vorteil. Wenn man jetzt schon mehr Internet-TV nutzt, ist der 1. Juli die Gelegenheit umzusteigen.

Für diejenigen, die sich für einen eigenen Kabelanschlussvertrag entscheiden, können die Gebühren erst einmal teurer werden. Aber der Wettbewerb wird auch dies zugunsten der Verbraucher regeln, meinen Experten.

Achtung vor Türgeschäften

Die Verbraucherzentrale rät: Wenn es an der Tür klingelt und Medienberater*innen über die Abschaltung von Kabelfernsehen ‚beraten‘ möchten, gilt die wichtigste Regel: niemals in die Wohnung lassen. Auch nicht durch Drohungen - Stichwort „Schwarznutzung“ - einschüchtern lassen, und vor allem keinen Vertrag an der Haustür unterschreiben.

Sollten diese Berater*innen aufdringlich werden, sollte man sie energisch zurechtweisen und im Falle des Falles Hausverbot erteilen und bei der Polizei Anzeige erstatten.

Kommt dennoch ein Vertrag per Brief an, muss der Vertrag sofort widerrufen und der Fall sollte an die Verbraucherzentrale weitergegeben werden.


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Thema am 26.04.2024 in der Sendung "SR 1 - Deine Eins!"

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