Eine Person beim Starten eines E-Scooters  (Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe)

Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller

  28.02.2022 | 15:23 Uhr

Seit Mai sind wir wieder mehr draußen und die Kids sind mit dem Fahrrad oder dem Roller unterwegs. Viele am liebsten mit dem E-Scooter. Wir haben mit Andreas Hölzel vom ADAC über die wichtisgten Regeln für Elektro-Tretroller gesprochen.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?

Man braucht weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren. Der E- Roller ist nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Ist ein Helm vorgeschrieben?

Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.

Wie müssen Elektro-Scooter ausgestattet sein?

Wichtig ist, dass man beim Kauf des Elektrorollers unbedingt darauf achten sollte, dass das Fahrzeug der aktuellen Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Und dann sind natürlich Bremsen und Beleuchtungsanlage auch zwingend vorgeschrieben.

Braucht man eine Versicherung für seinen Elektroroller?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Wenn der E-Scooter – wie vorgeschrieben – mit Versicherungskennzeichen ausgestattet ist, kommt die jeweilige Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst geradestehen.

Thema in SR 1 'Dein Vormittag im Saarland' am 14.5.2021.

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