Darf ich die Spiele der Fußball-WM der Frauen live im Büro verfolgen?

Die Fußball-WM der Frauen wird in diesem Jahr in Australien und Neuseeland ausgetragen. Allerdings dürfte die Zeitverschiebung vielen Fans in Deutschland einen Strich durch die Rechnung machen. Am Montag haben die deutschen Fußballerinnen zum ersten Mal gespielt. Was sagt der Arbeitgeber, wenn man sich die Partien der DFB-Frauen nebenbei im Büro ansieht?

Spätestens seit der Fußball-Europameisterschaft der Frauen im vergangenen Jahr in England, bei der es die deutsche Nationalelf ins Finale schaffte, fiebert das ganze Land bei großen Fußballturnieren wie der Weltmeisterschaft nicht mehr nur bei den männlichen Profis mit.

Am Donnerstag ist der Startschuss für die diesjährige Fußball-WM der Frauen in Australien und Neuseeland gefallen, auf das deutsche Team um Trainerin Martina Voss-Tecklenburg wartete am Montag mit Marokko die erste Aufgabe – die es mehr als souverän bestanden hat: Die Partie endete mit 6:0 für die DFB-Frauen. Ab der zweiten Hälfte stand auch Saarländerin Lena Lattwein auf dem Platz.

Zeitverschiebung bereitet deutschen Fans Probleme

Anpfiff der Auftaktpartie für die deutschen Fußballerinnen war um 10.30 Uhr – für die meisten Berufstätigen also die denkbar ungünstigste Zeit. Und auch das Spiel gegen Südkorea wird an einem Donnerstag, konkret den 3. August ab 12.00 Uhr, ausgetragen. Darf man den deutschen Fußballerinnen dann also einfach im Büro per Live-Stream zujubeln?

Daraus werde wohl leider nichts, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Saarbrücker Anwalt Marwin Roth: "Sofern es der Arbeitgeber nach Rücksprache nicht ausdrücklich gestattet, gilt: Arbeitszeit dient, wie es der Name schon sagt, ausschließlich zum Arbeiten."

Fußballspiel im Büro verfolgen? Nur mit Zustimmung

Einen Anspruch darauf, die Spiele der deutschen Nationalmannschaft während der Arbeitszeit zu verfolgen, haben Arbeitnehmerinnen und -nehmer demnach nicht. Wer es heimlich tue, risikiere eine Abmahnung, Vorbelasteten drohe dabei im schlimmsten Fall die Kündigung.

"Ich würde daher dazu raten, mit dem oder der Vorgesetzten zu sprechen, möglicherweise geben diese ihr Einverständnis. Etwa unter der Bedingung, die dadurch versäumte Arbeitszeit nachzuholen", so Roth.

Wer in einem Großraumbüro arbeitet, sollte sich außerdem das Ok der Kolleginnen und Kollegen einholen bzw. auf Kopfhörer zurückgreifen oder zumindest nicht auf volle Lautstärke drehen.

Einige Arbeitgeber erlauben zwar grundsätzlich, das heißt auch ohne Rücksprache, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren dienstlichen Internetzugang privat nutzen – allerdings nicht, damit sie ein mehr als eineinhalbstündiges Fußballspiel verfolgen können. "Hier ist die Ablenkung einfach zu groß." In Ordnung gehen dürfte in dem Fall aber, ab und zu den Spielstand abzurufen oder den Verlauf der Partie in einem Live-Ticker nachzulesen.

Trikots erlaubt, wenn sie nicht gegen Dresscode verstoßen

Dürfen Arbeitnehmerinnen und -nehmer zudem in Trikots erscheinen, wenn ein Spiel der deutschen Nationalmannschaft – oder ihrer Lieblingsfußballmannschaft – ansteht? "Das hängt davon ab, ob es Bekleidungsvorschriften bzw. einen Dresscode gibt", erklärt Roth. Bei Kundenkontakt könne Fankleidung die betrieblichen Interessen des Unternehmens beeinträchtigen und deshalb verboten werden. 

Ansonsten gelte: Wer im Trikot auf der Arbeit erscheinen wolle, der sollte das problemlos tun können.

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