Defekte Heizung und Schimmel – welche Rechte haben Mieter?

Gerade in der kalten Jahreszeit ist eine ausgefallene Heizung ein echtes Problem. Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter in solch einer Situation? Der Landesvorsitzende des Saar-Mieterbundes klärt auf.

Petra Diehl wohnt in einer heruntergekommenen Kellerwohnung in Saarbrücken-Burbach: Die Wände sind verschimmelt, Schädlinge dringen ein und nicht einmal die Heizung funktioniert noch – und das bei den aktuellen winterlichen Temperaturen. Für die Wohnung verlangt der Vermieter trotzdem den vollen Preis von 550 Euro Miete im Monat.

"Die Wohung ist voller Schimmel, sie ist noch nicht mal einen Cent wert, in dem Zustand, wo sie jetzt ist, weil der Vermieter rein gar nichts unternimmt", sagt Michaela Schneider Lacour, eine ehrenamtliche Helferin, die Mieterin Petra Diehl bei ihrem Problem unterstützt.

Vermieter ist nicht erreichbar

Die zuständige Immoblienfirma ist für die Mieterinnnen und Mieter des Wohnhauses in Burbach nicht erreichbar. Auch Michaela Schneider Lacour hat – wie der SR – vergeblich versucht, den Vermieter zu kontaktieren. Was also tun?

Kai Werner, Landesvorsitzender des Mieterbundes Saar, weist auf die Rechte von Mieterinnen und Mietern in derartigen Situationen hin: "Aufgrund der Häufung der Mängel ist das schon ein krasser Einzelfall. Aber die Mängel einzeln kommen sehr häufig vor. Man muss die Mieter daran erinnern, dass sie Rechte haben."

Auch Mieter können drohen

Den Vermieter oder die Vermieterin anzurufen sei als erste Reaktion richtig, aber viel wichtiger sei, dass die Mängel schriftlich angezeigt würden. Wenn der Vermieter nicht zu erreichen ist, dann schaffe der Mietvertrag Abhilfe: Dort befinde sich im Regelfall die Anschrift des Vermieters, an den nicht nur die Mängel, sondern auch Forderungen mit Fristen gestellt werden könnten. Mögliche Konsequenz für den Vermieter: Der Fall landet vor Gericht.

Mieterinnen und Mieter haben die sogenannte Darlegungs- und Beweislast, die Mängel müssen also detailliert beschrieben und dokumentiert werden. Hier sei es ratsam, die anderen Mieter des Hauses als Zeugen einzuberufen, so der Experte Werner.

Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 05.12.2023 berichtet.

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