EVS trennt Altholz künftig von anderen Sperrabfällen

Zum 1. Juli tritt beim Entsorgungsverband Saar eine neue Regelung in Kraft. Weil die Verwertung von Altholz effizienter werden soll, wird Altholz künftig von anderen Sperrabfällen getrennt transportiert. Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.

Wer seinen Sperrmüll vom Entsorgungsverband Saar (EVS) abholen lassen will, muss ab dem 1. Juli eine neue Regelung beachten. Dann nämlich müssen Gegenstände aus Holz vom übrigen Abfall getrennt am Gehweg platziert werden. "Beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und unter Umständen zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht", wie der EVS mitteilt.

Grund dafür sei das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses sehe vor, Holzprodukte länger "als bisher im Wirtschaftskreislauf zu nutzen und effizient wiederzuverwerten". Das Material könne beispielsweise für die Spanplattenproduktion oder Pellet-Herstellung wiederverwendet werden.

Altholz ist nicht gleich Altholz

Der EVS weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, was als Altholz gilt und was nicht. Demnach handele es sich dabei um Möbelholz wie Arbeitsplatten, Holzmöbel und -schränke, Schranktüren aus Holz, Tische und Stühle. Nicht vom Sperrabfall abgeholt würden dagegen Hölzer aus dem Außenbereich, also beispielsweise Gartenhäuschen oder Zäune.

Weitere Fragen rund um den Sperrabfall beantwortet der EVS auf seiner Internetseite. Zudem gibt es hier alle Informationen zur neuen Regelung.

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