Wann Halloween zu einem teuren Vergnügen wird

Für viele Kinder und Jugendliche ist Halloween ein großer Spaß. Für die Polizei ist es das oft nicht. Denn einige Verkleidete nehmen die Drohung nach "Saurem" zu ernst, indem sie etwa Hauswände mit Ketchup beschmieren. Nach Halloween folgt dann der große Schreck für ihre Eltern.

Wenn Kinder als Monster, Vampire oder Geister verkleidet durch die Straßen ziehen und auf der Suche nach Süßigkeiten an Häusern klingeln – dann ist Halloween. Wer der Forderung „Süßes oder Saures“ nicht nachkommt, wird dabei schnell Opfer von Streichen.

Manchmal schießen Kinder und Jugendliche dabei über das Ziel hinaus und verwechseln harmlose Streiche mit blinder Zerstörungswut. Die Leidtragenden dieser Späße sind meist die Eltern, die dann tief in die Tasche greifen müssen. Was an Halloween erlaubt ist – und was nicht.

Wann ist Schluss mit lustig?

Mit Eiern beworfene oder mit Ketchup beschmierte Hauswände und Autos, umgeschmissene Mülltonnen, demolierte oder in Brand gesetzte Briefkästen, gegen Fensterscheiben geworfene Böller, herausgehobene Gullydeckel oder Graffitis speziell zu Halloween – die Liste der bei der Polizei gemeldeten vermeintlichen Scherze ist deutschlandweit lang.

In den vergangenen Jahren gab es rund um Halloween eine Vielzahl von Sachbeschädigungen, Gewalttaten oder Nötigungen. Zum Einsatz kommt die Polizei auch, wenn sich jemand auf der Flucht vor Schreckgestalten verletzt.

Besonders heikel ist zudem eine "Bewaffnung" zum Kostüm. Wer eine Waffenattrappe mit sich führt, muss mit Ermittlungen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz rechnen.

Was sagt das Gesetz?

Kinder unter sieben Jahren können selbst nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Hier werden die Eltern für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen. Kinder ab sieben Jahren gelten als beschränkt deliktfähig. Das bedeutet, sie können theoretisch selbst für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Wenn dies nicht der Fall ist, haften auch hier die Eltern.

Ab 14 Jahren gelten Jugendliche als strafmündig. Es können also strafrechtliche Konsequenzen für verursachte Schäden möglich sein. Wer also Eier auf fahrende Autos wirft, der muss mit einer Anzeige rechnen.

Welche Strafen drohen?

Die Polizei kontrolliert in der Regel bundesweit verstärkt. Wer erwischt wird, muss etwa bei einer Sachbeschädigung Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft fürchten. Bis zu drei Jahre Haft drohen sogar bei einer sogenannten gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Dabei kann es sich beispielsweise um Parkbänke handeln.

Dürfen Kinder überhaupt alleine losziehen?

Halloween hebt nicht die Aufsichtspflicht auf. Bei kleineren Kindern sollte zumindest ein Erwachsener beim Sammeln dabei sein und ein wachendes Auge auf seine Kinder haben.

Grundsätzlich sollten Eltern ihre Kinder auch für problematische Streiche sensibilisieren und sie von Sachbeschädigungen und anderen Straftaten abhalten. Außerdem sollten sie sie dazu ermutigen, sich nicht durch Gruppenzwang an Taten zu beteiligen, die verboten sind.

Gilt ein Horrorchauffeur als Scherz?

Doch auch Erwachsene können sich an Halloween nicht jeden Spaß erlauben: Die Kinder verkleiden sich, der Vater fährt sie mit Horrormaske von Haus zu Haus – das kann mit einem Bußgeld enden. Denn das Verhüllen des Gesichts während der Fahrt ist verboten. Zuwiderhandlungen kosten 60 Euro.

Rund um Halloween

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