Rasenmähen in der Mittagszeit – ist das erlaubt?

Nach dem Dauerregen der letzten Wochen nutzen viele Gartenbesitzer das sonnige und trockene Wetter, um ihren Garten auf Vordermann zu bringen. Dabei kommen mit Rasenmäher, Trimmer und Laubbläser auch laute Geräte zum Einsatz. Damit es keinen Ärger mit den Nachbarn gibt, sollte man deshalb ein paar Regeln beachten.

Milde Temperaturen, Sonne und trocken: Das Wetter im Saarland lockt derzeit viele Menschen nach draußen. Das sind auch ideale Bedingungen für alle, die im Garten oder am Haus werkeln wollen.

Wer nur in der Mittagspause Zeit hat, muss trotzdem nicht untätig sein. Sogar in dieser Zeit sind Arbeiten mit bestimmten Gartengeräten möglich. Geregelt wird das durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie gilt unter anderem für Baumaschinen, Kehrmaschinen, Kettensägen, aber auch für Landschafts- und Gartengeräte.

Ausnahmen für besonders laute Geräte

An Sonn- und Feiertagen dürfen diese Geräte grundsätzlich nicht betrieben werden. Ein Verbot gilt auch an Werktagen zwischen 20.00 und 7.00 Uhr.

Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Rasentrimmer, Laubsauger, Laubbläser oder auch Vertikutierer und tragbare Motorkettensägen gibt es zusätzliche Einschränkungen. Sie dürfen nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesetzt werden.

Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, empfiehlt das saarländische Umweltministerium, auf lärmarme Geräte zu achten. Hersteller müssen nach der Lärmschutzverordnung den maximalen Schallleistungspegel kennzeichnen. Auch Geräte mit Umweltzeichen wie etwa "Der blaue Engel" seien in der Regel lärmarm.

Bei Gefahr Ausnahmen möglich

Die Kommunen haben keine Befugnisse, andere Regeln als die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu treffen – auch keine strengeren Regeln.

Die einzige Ausnahme sind nach Angaben des Umweltministeriums "Situationen der Gefahrenabwehr", wie etwa heftige Wetterereignisse. Droht etwa ein Baum in der Nacht umzukippen, darf dieser entfernt werden.

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