Zweites Ermittlungsverfahren gegen AfD-Fraktionschef Dörr

Gegen den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Josef Dörr, läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren. Die Immunität des 84-Jährigen wurde nach SR-Informationen deshalb innerhalb von sechs Wochen zum zweiten Mal aufgehoben. Im aktuellen Verfahren gegen Dörr geht es um den Verdacht der falschen Verdächtigung.

Der parteiinterne Streit um die Listenaufstellung vor der letzten Landtagswahl hat für AfD-Fraktionschef Josef Dörr ein weiteres strafrechtliches Nachspiel. Nachdem Anfang Mai bekannt geworden war, dass gegen Dörr wegen einer Falschaussage vor Gericht ermittelt wird, steht er nun im Verdacht der falschen Verdächtigung.

Hintergrund ist eine Strafanzeige von Dörr gegen seinen parteiinternen Widersacher René Selzer, der sich Ende 2021 bei einer ersten Parteiversammlung gegen Dörr als Spitzenkandidat für die Landtagswahl im Wahlkreis Saarbrücken durchgesetzt hatte.

Die Versammlung musste auf Betreiben Dörrs wiederholt werden. In der entsprechenden Gerichtsverhandlung soll er dann die falsche Aussage gemacht haben, wegen der das erste Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden war.

Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der falschen Verdächtigung gegen Dörr

Selzer soll Stühle gestohlen haben

In zeitlichem Zusammenhang mit dem parteiinternen Kandidatenstreit hatte Dörr dann auch noch eine Strafanzeige gegen Selzer erstattet. Kontrahent Selzer habe sich des Diebstahls schuldig gemacht. Konkret: Selzer soll Mobiliar – rund ein Dutzend blaue Stühle – aus der AfD-Landtagsfraktion entwendet und in die Räume der AfD-Fraktion des Regionalverbands verfrachtet haben, deren Vorsitzender übrigens Dörrs Sohn Michel ist.

Die Ermittlungen gegen Selzer wurden zwischenzeitlich eingestellt. Selzer sagte dem SR, die Rückgabe der Stühle an die Regionalverbandsfraktion sei mit Dörr abgesprochen gewesen.

Dörr spricht von Kampagne gegen ihn

Das sieht die Staatsanwaltschaft ähnlich. Sie erklärte auf SR-Anfrage, Dörr habe "im Jahr 2021 den Diebstahl von Sachen der Fraktion beanzeigt, obwohl er gewusst haben soll, dass die betreffenden Gegenstände durch den Beanzeigten (Selzer) mit seinem (Dörrs)– einen Diebstahl rechtlich ausschließenden – Einverständnis mitgenommen wurden".

Dörr bestreitet dies. Er habe niemandem erlaubt, die Stühle aus der Landtagsfraktion abzutransportieren. Innerhalb von wenigen Wochen laufe nun das zweiter Ermittlungsverfahren gegen ihn. Das finde er "befremdlich" und sehe nach Kampagne gegen ihn aus.

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