Der NPD-Landesverband hatte Frank Franz parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Unter anderem soll der gebürtige Völklinger eine konkurrierende Wählergemeinschaft mit Parteigeldern unterstützt haben.
Außerdem habe er bewusst innerhalb und außerhalb der Partei Stellung gegen die NPD bezogen und seine „Wiederwahl“ ohne demokratische Mindestanforderungen organisiert, um seine Abwahl zu verhindern.
Berufung noch möglich
Weil Franz die Vorwürfe nicht entkräftete, hat das Gericht eine Geldstrafe sowie Franz' Ausschluss aus der Partei und eine Ämtersperre für drei Jahre verhängt. Eine Berufung ist noch möglich.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 22.05.2023 berichtet.