Verstoß gegen Russland-Embargo: Saar-Unternehmer angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen Unternehmer aus dem Saarland Anklage erhoben. Das hat die Karlsruher Behörde am Dienstag mitgeteilt. Dem Saarbrücker Händler wird vorgeworfen, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Der deutsch-russische Geschäftsmann zweier Unternehmen im Saarland soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft zwischen 2020 und März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland geliefert haben. Der Gesamtwert liege bei 875.000 Euro.

Das russische Unternehmen stellt militärisches Material und Zubehör her, unter anderem die von russischen Streitkräften in der Ukraine eingesetzte Orlan-10-Drohne. Der Export der Bauteile stellt laut der Bundesanwaltschaft einen Verstoß gegen das europäische Russland-Embargo dar. Deshalb will sie den Mann jetzt vor Gericht bringen.

Frau soll Unternehmer geholfen haben

Der Geschäftsmann soll die Sanktionen der Anklageschrift zufolge umgangen haben, indem er die Waren erst aus dem Ausland nach Deutschland importierte und sie dann nach Russland lieferte. Eine Frau soll ihn unterstützt und die Lieferanten angelogen haben. Auch sie soll angeklagt werden. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Mann sitzt aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim schon seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls hatte die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen und Ende August einen neuen Haftbefehl gegen ihn beantragt.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.03.2024 berichtet.

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