Das Geld für die Anlage hatte Schöner anlässlich seines 60. Geburtstags gesammelt. Er hatte die Gäste der von der Stadt finanzierten Fete gebeten, keine Geschenke mitzubringen, sondern für die musikalische Früherziehung zu spenden. Aber statt in Triangeln oder Blockflöten flossen die Spenden in eine hochprofessionelle digitale Musikanlage. Für die Staatsanwaltschaft eine glasklare Zweckentfremdung und Veruntreuung städtischer Gelder.
Anlage nicht für Kinder
Eine Einschätzung, die unter anderem von der Zeugenaussage der Leiterin der Musikschule indirekt bestätigt wurde. Mit ihr sei die Anschaffung der Anlage nicht besprochen worden, mit dem Equipment könne sie in Kitas gar nichts anfangen. Und auch die Aussage des Technikers von Schöners „Madhouse“ war letztlich Wasser auf die Mühlen der Anklage – das, wie er es nannte, „Topteil“ sei für Bands, aber nicht für Vier- bis Sechsjährige geeignet.
Warum die 12.500 Euro für die Anlage in drei Rechnungen gestückelt wurden, konnte der Vertreter des Lieferanten vor Gericht nicht erklären. Schöners Prokura lag damals bei 10.000 Euro – für alles darüber hinaus hätte er den Stadtrat gebraucht.
Über dieses Thema hat auch die SR 3 Rundschau vom 04.02.2019 berichtet.