SPD will Regelung zur Abwahl des Landtagspräsidenten

Die SPD-Landtagsfraktion will künftig eine Abberufung des Landtagspräsidenten ermöglichen. Die Abgeordnete Berg sagte dem SR, bisher sei im Landtagsgesetz nur die Wahl des Präsidenten geregelt. Die Möglichkeit einer Abberufung sei bislang nicht vorgesehen.

Die SPD werde das Thema im Landtagspräsidium aufrufen. Dort müssten zudem die Verhaltensregeln für Abgeordnete bei Nebentätigkeiten auf den Prüfstand. Es müsse noch einmal genau geschaut werden, ob alle Nebentätigkeiten erfasst seien. Auch die Vergütungsstufen, nach denen Nebentätigkeiten angegeben werden müssen, sollten noch einmal überprüft werden.

Den Vorstoß der CDU-Fraktion, die für ihre Abgeordneten einen Verhaltenskodex auflegen will, lehnen SPD und Linke ab. Es müssten klare Regeln getroffen werden, die dann für alle Abgeordneten gelten.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 13.02.2018 berichtet.

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