Schneidewind-Prozess geht vor Bundesgerichtshof

Im Strafverfahren des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Schneidewind kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Dabei geht es um die so genannte Detektivaffäre.

Die Verhandlungen gegen den wegen der so genannten Detektivaffäre suspendierten Homburger SPD-Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind gehen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Der BGH bestätigte dem SR, dass der 5. Strafsenat einen Termin für den 2. März 2022 in Leipzig anberaumt hat.

Schneidewinds Verteidiger sei jetzt zu dem Termin geladen worden. Schneidewind selbst stehe es frei, zu dem Termin zu erscheinen oder sich vertreten lassen. Zu weiteren Einzelheiten wollte sich der BGH nicht äußern.

Hohe Geldstrafe

Schneidewind war Anfang des Jahres vom Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe von insgesamt 10.800 Euro verurteilt worden, aufgeteilt auf 120 Tagessätzen zu je 90 Euro. Damit wäre er vorbestraft.

Das Gericht sprach ihn der Haushaltsuntreue durch Unterlassen schuldig. Er habe den Vertrag mit einer Düsseldorfer Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofs im Dezember 2015 verlängert, obwohl die bis dahin durchgeführte Überwachung keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben habe.

Verhandlung im März

Gegen dieses Urteil hatten sowohl Schneidewind als auch die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die jetzt im März nächsten Jahres verhandelt werden soll. Schneidewinds Verteidiger hatte in dem zweiten Prozess vor dem Langericht Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft neun Monate auf Bewährung.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 27.10.2021 berichtet.

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