Saar-Fraktionen üben wenig Kritik am Einbürgerungsgesetz

Die Bundesregierung plant, das Erlangen der Staatsbürgerschaft in Deutschland zu beschleunigen. Die Fraktionen im saarländischen Landtag begrüßen das größtenteils. Die CDU-Fraktion stört sich aber vor allem an einem Punkt.

Die Ampel-Koalition im Bund hat sich auf eine Reform des Einbürgerungsrechts geeinigt. Demnach können Menschen bereits nach fünf statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland zu Staatsbürgern werden.

Bei „besonderen Integrationsleistungen“ wie guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.

Kritik nur von der CDU

Die Pläne der Bundesregierung stoßen bei den Parteien im saarländischen Landtag auf wenig Widerstand. Der sonst eher integrationskritische Chef der AfD-Fraktion Josef Dörr erklärte, wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wolle, dem müsse das auch schnell ermöglicht werden können. Da sei auch eine Wartezeit von fünf statt acht Jahren generell in Ordnung. Allerdings habe das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft an Attraktivität verloren, so Dörr.

Die saarländischen Fraktionen zu den Einbürgerungsplänen

Weniger einverstanden zeigte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani. Die deutsche Staatsbürgerschaft stehe am Ende einer erfolgreichen Integration. Dass die Wartezeit den Plänen nach bei besonders guter Integrationsleistung auf drei Jahre verkürzt werden soll, sehe er daher kritisch: „Das ist viel zu wenig“. Die geplante grundsätzliche Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft dagegen sei zwar nicht ideal, könne aber eine Brücke zur Integration darstellen, so Toscani.

SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon begrüßte die geplante Reform, sie sei längst überfällig. Die Kritik daran könne er nicht nachvollziehen, denn die bestehenden Hürden, die die Staatsbürgerschaft verhindern, würden unangetastet bleiben.

Wirtschaftliche Integration weiterhin Bedingung

So muss, wer in Deutschland eingebürgert werden will, weiterhin wirtschaftlich integriert sein. Das heißt, er muss seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen grundsätzlich ohne sozialstaatliche Leistungen bestreiten können.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass Straftaten, die aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven begangen wurden, eine Einbürgerung verhindern.

Bevor das Kabinett in Berlin die Änderungen beschließt, werden die Vorschläge den Ländern und verschiedenen Verbänden zur Anhörung vorgelegt.

Über dieses Thema hat auch die SR-Hörfunknachrichten am 22.05.2023 berichtet.

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