Polizeigewerkschaft: Fahrerflucht weiter als Straftat werten

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland kritisiert Pläne von Bundesjustizminister Buschmann, Fahrerflucht bei reinen Sachschäden nicht mehr als Straftat zu werten. Ein Herabsetzen zur Ordnungswidrigkeit sei ein falsches Signal an Täterinnen und Täter, so die Gewerkschaft.

Wenn es nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht, sollen diejenigen, die einen Verkehrsunfall nur mit Sachschaden verursachen, weniger streng bestraft werden. Bislang wird Unfallflucht als Straftat gewertet und kann mit mehrjähriger Haftstrafe geahndet werden. Laut Buschmann solle sich dies ändern und die Unfallflucht zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden.

Dagegen äußert sich aber jetzt die Deutsche Polizeigewerkschaft im Saarland. Das Vorhaben sei "weder zielführend noch sinnvoll", denn es löse ein falsches Signal bei Täterinnen und Tätern aus und führe zur Verharmlosung der Tat. Betroffene würden dabei mit dem Schaden allein gelassen. Bereits jetzt blieben sie häufig auf Schäden sitzen, jedes Jahr entsteht nach Angaben der Gewerkschaft ein großer wirtschaftlicher Schaden.

Keine Notwendigkeit der Entkriminalisierung

Das Argument, dass durch die Pläne des Justizministers der Arbeitsaufwand bei Polizei und Gerichten sinke, sei "haltlos". Vielmehr würde sich laut Polizeigewerkschaft kaum etwas ändern: Die Polizei würde weiterhin den Unfall aufnehmen und Verfahren einleiten, die dann bei der Verwaltungsbehörde bearbeitet oder an die Gerichte weitergegeben werden.

"Wer eine Verkehrsunfallflucht begeht, lässt andere für seinen Fehler bezahlen", sagt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Markus Sehn. Er sieht in der Gesetzesänderung keine Notwendigkeit. Stattdessen solle man sich besser um den Personalmangel oder die Bezahlung bei der Polizei kümmern, fordert Sehn.

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