In Merzig sollen bald neue Gestaltungsvorschriften gelten

Wie soll die Kernstadt von Merzig in Zukunft aussehen? Darüber wird schon seit Jahren diskutiert. Mittlerweile gibt es einen Entwurf für eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Diese wurde am Dienstagabend in Merzig vorgestellt.

Vor allem für Neubauten gibt es genaue Vorgaben, zum Beispiel bei Dachformen, der Anordnung von Fenstern und der Farbauswahl. Die genauen Gestaltungsvorschriften für die Merziger Kernstadt sollen laut der vorgestellten Satzung aber nur für die Gebäudeteile gelten, die vom öffentlichen Raum einsehbar sind.

Außerdem sind auch Regelungen für den öffentlichen Raum, wie zum Beispiel zur Gestaltung der Außengastronomie oder ein Verbot von Schottergärten vorgesehen. Wichtig dabei: Es gilt überall Bestandsschutz.

In Merzig sollen bald neue Gestaltungsvorschriften gelten

Neubauten sollen in Umgebung passen

Ziel der neuen Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ist, dass die historischen Gebäude grundsätzlich erhalten bleiben und sich harmonisch in die Umgebung einbetten sollen. Demnach müssten alle äußerlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden genehmigt werden. Neubauten sollten sich optisch an die umliegenden Gebäude anpassen.

Gelten sollen die Satzungen für die Bereiche entlang der Gleise vom Bahnhof bis zur Josefskirche und dem ehemaligen V&B-Gebäude in Richtung Brotdorf. Änderungsvorschläge und Anregungen zu den Satzungsentwürfen können in den nächsten vier Wochen schriftlich eingereicht werden.

Satzung soll im Herbst in Kraft treten

Ab Donnerstag liegen die Entwürfe im städtischen Bauamt aus. Außerdem können die Entwürfe im Netz auf der Seite der Stadt Merzig heruntergeladen werden. Nachdem die angepassten Entwürfe nochmals die Gremien durchlaufen, erhofft man sich von Seiten der Stadt, dass die neue Satzung noch in diesem Herbst in Kraft tritt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 03.05.2023 berichtet.

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