Saarländisches Hochschulgesetz soll modernisiert werden

Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, einfachere Zugangsmöglichkeiten: Das soll das neue Hochschulgesetz im Saarland ermöglichen. Die CDU-Fraktion im Landtag äußerte am Mittwoch allerdings Zweifel an der Praxistauglichkeit des Gesetzes.

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch in erster Lesung eine Novelle des saarländischen Hochschulgesetzes beraten. Die von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesänderung soll für weniger Bürokratieaufwand, schnellere Verfahren und einfachere Zugangsmöglichkeiten sorgen.

Es gehe darum, Bürokratie abzubauen, Chancengleichheit zu schaffen und als Hochschulstandort wettbewerbsfähig zu bleiben, sagte der Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (SPD).

Leichterer Zugang für Studieninteressierte ohne Abi

Nach dem Gesetzesentwurf zur Änderung des saarländischen Hochschulgesetzes soll es in Zukunft ein Fast-Track-Verfahren geben, sodass weltweit anerkannte Forscherinnen und Forscher schneller an der Uni eingesetzt werden können. Bisher seien Universitäten, beispielsweise im Ausland dabei schneller, so von Weizsäcker.

Zudem soll es für Menschen ohne Abitur leichter werden zu studieren. Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung haben, sollen sie sich zukünftig auch an der Uni einschreiben dürfen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass forschungsstarke Professorinnen und Professoren an der HTW Saar ein eigenständiges Promotionsrecht bekommen.

CDU- und AfD-Fraktion im Landtag dagegen

Die CDU-Fraktion kritisierte den Gesetzesentwurf. Die Erarbeitung habe viel zu lange gedauert, so der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jonas Reiter. Außerdem würden einige Punkte, wie beispielsweise das Promotionsrecht an der HTW, in der Vorbereitung viel mehr Bürokratieaufwand verursachen, anstatt ihn abzubauen.

Auch die AfD-Fraktion sprach sich gegen den Gesetzesentwurf aus.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.04.2024 berichtet.

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