Spitzelaffäre Homburg: Keine Einigung in Sicht

Im Rahmen der Überwachungsaffäre bei der Stadt Homburg ist ein erster Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Der entlassene 49-jährige Abteilungsleiter lehnte das Angebot der Stadt ab, die fristlose Kündigung durch einen Auflösungsvertrag zu ersetzen.

Der 49-Jährige, der nicht persönlich vor Gericht erschien, war im Zuge der Detektivaffäre entlassen worden. Der Grund: Städtische Mitarbeiter sollen während der Dienstzeit an seinem Privathaus gearbeitet haben. Der Mann räumt die Arbeiten zwar ein, bestreitet aber, dass sie im Dienst ausgeführt wurden. Außerdem seien die Arbeiter zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht bei der Stadt beschäftigt gewesen. Er sieht sich offenbar als Bauernopfer in der Homburger Detektivaffäre, bei der Oberbürgermeister Schneidewind im Alleingang Kosten von über 300.000 Euro für die Überwachung von Mitarbeitern verursacht hat.

Entscheidung im März?

Die Anwältin des Abteilungsleiters mutmaßt, mit seiner Entlassung und der eines Vorarbeiters solle dieses Vorgehen im Nachhinein gerechtfertigt werden. Deshalb halte ihr Mandant am Arbeitsverhältnis fest und werde keinen Auflösungsvertrag unterschreiben. Sollte es weiter keine Einigung geben, wird Ende März das Gericht entscheiden.

Über dieses Thema berichteten am 11.10.2016 auch die Nachrichten des aktuellen berichts.

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