Grubenflutung gegen Empfehlung der Fachbehörden

Bei der Genehmigung der Grubenwasserflutung, die seit 2013 läuft, hat sich die Landesregierung über die Empfehlungen der Fachbehörden hinweggesetzt. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die jetzt aufgetaucht sind. Die Grünen sprechen von einem "handfesten Skandal".

Die RAG hat die Flutung ihres ehemaligen Bergwerks Saar auf dem Hoxberg im November 2012 beantragt - per Sonderbetriebsplan. In acht Jahren soll das Wasser in den ehemaligen Abbaufeldern Primsmulde, Dilsburg und dem Nordfeld steigen.

Diesen Plan wollten mehrere Behörden nicht genehmigen. Das Landesamt für Umweltschutz (LUA) bemängelte schriftlich, in den Entscheidungsprozeß nicht ordentlich eingebunden zu sein. Das Oberbergamt widersprach sogar seiner untergeordneten Behörde in der Einschätzung der Genehmigungslage zur Flutung. Aber Wirtschaftsministerium und Umweltministerium setzten sich darüber hinweg.

Genehmigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt "nicht verantwortbar"

Die jetzt aufgetauchten internen Unterlagen belegen, dass die Fachbehörden gegen die bis heute umstrittene Flutung des Bergwerks Saar auf der Basis eines so genannten Sonderbetriebsplans waren. Bereits im Dezember 2012 hatte das Oberbergamt versucht, die von der RAG beantragte Flutung zu stoppen: "Nach den gesetzlichen Vorgaben ist somit zur hier geplanten Einstellung des Betriebes ein Abschlussbetriebsplan und kein Sonderbetriebsplan erforderlich", heißt es in dem Dokument, dass dem SR vorliegt.

Und noch drei Wochen vor der Genehmigung nach Sonderbetriebsplan hat das Landesamt für Umweltschutz massive Zweifel an der Flutung angemeldet und gewarnt: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei es nicht verantwortbar, "in einer derartig komplexen Angelegenheit einen irreversiblen ersten Schritt zu genehmigen."

Ulrich: "Handfester Skandal"

"Das Verhalten der Landesregierung ist ein handfester Skandal", kommentiert der Grünen-Abgeordnete Hubert Ulrich den Vorfall. "Die Landesregierung stellt die Interessen der RAG, die sich die immens hohen Kosten für das Abpumpen des Grubenwassers sparen will, vor die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung."

Jost: "Wir halten das für notwendig und rechtlich zulässig"

Umweltminister Reinhold Jost sagte am Mittwoch im aktuellen Bericht, dass vor der Entscheidung innerhalb der Regierung eine Abwägung getroffen wurde, ob die Genehmigung des Sonderbetriebsplans rechtlich zulässig sei. Man sei damals zu dem Ergebnis gekommen, es sei rechtlich zulässig, so Jost. Dabei bleibe es auch.

Das Wasser läuft seit 2013 bis circa noch 2021 in die Schächte. Gestoppt werden kann es nur durch eine Klage oder durch politische Einsicht. Technisch möglich wäre das. Die Grünen haben den sofortigen Stopp der Teilflutung des Bergwerks Saar gefordert. Zudem müssten Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) und Umweltminister Reinhold Jost (SPD) Stellung zu den Vorwürfen nehmen und die Bevölkerung umfassend aufklären. Auch die Linksfraktion im Landtag fordert einen sofortigen Flutungsstopp. Die Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel sagte, es sei unverantwortlich von der Landesregierung gewesen, diese Flutung am Parlament und der Bevölkerung vorbei durchzuwinken.

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