Corona-Testpflicht im Gesundheitsbereich fällt weg

Im Saarland gilt seit Mittwoch eine weiter gelockerte Corona-Verordnung. Anders als andere Bundesländer hat die Landesregierung die Beschränkungen nicht komplett aufgehoben. Einige Regeln gelten weiter, wie beispielsweise eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern.

In vielen Lebensbereichen sind die zeitweilig sehr strengen Corona-Maßnahmen mittlerweile abgeschafft - am Dienstag hat der saarländische Ministerrat weitere Lockerungen beschlossen. Seit Mittwoch entfallen alle Regelungen zur Testpflicht. Da sie im bundesweiten Infektionsschutzgesetz ausgesetzt werden, wurden sie in der saarländischen Rechtsverordnung komplett gestrichen.

Keine Maskenpflicht fürs Personal - nur noch für Besucher

Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Rehakliniken, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und Arztpraxen müssen laut Bundesinfektionsschutzgesetz aber weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Für das Personal hingegen wird auch diese Regelung ausgesetzt.

Weiterhin FFP2-Maskenpflicht bei positivem Test

Die Corona-Verordnung des Landes enthalte damit im Wesentlichen nur noch die Absonderungsregeln bzw. entsprechende Schutzmaßnahmen. Wer positiv auf Corona getestet wurde - egal ob per Selbsttest oder mittels PCR-Test - muss außerhalb des Hauses eine FFP2-Maske tragen.

Ausnahmen gibt es nur unter freiem Himmel, wenn ausreichend Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann, in leeren Innenräumen oder für Kinder, die noch nicht eingeschult werden. Kinder bis zehn Jahre können alternativ zur FFP2-Maske auch eine OP-Maske tragen.

Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht am 28.02.2023.

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