Klage gegen Grubenwasseranstieg abgewiesen

Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Teilflutung des Bergwerks in Ensdorf ist unzulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit kippte es die Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Nalbach gegen den Grubenwasseranstieg abgewiesen. Nach Ansicht der Richter in Leipzig verletzt der Grubenwasseranstieg nicht das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde.

Der Grubenwasseranstieg und damit womöglich verbundene Risiken hinderten die Kommune demnach nicht an der Bauleitplanung. "Eine Gefährdung des Trinkwassers ist weder nachvollziehbar dargelegt, noch betreibt die Klägerin eine Einrichtung zur Trinkwasserversorgung", urteilten die Richter in Leipzig.

Urteile aus Vorinstanzen gekippt

Damit kippte das Bundesverwaltungsgericht die Urteile aus den Vorinstanzen. Nalbach hatte in der Klage unter anderem argumentiert, dass die negativen Folgen des Grubenwasseranstiegs kommunale Einrichtungen beeinträchtigen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 23.06.2022 berichtet.

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