Cannabis-Liberalisierung in Kraft getreten

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Das Saarland hatte sich zuletzt noch gegen die Pläne ausgesprochen. Und die Kritik hält weiter an.

Nachdem der Bundesrat Ende März grünes Licht für ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gegeben hat, ist Cannabis ab dem 1. April in Deutschland legal.

Der Besitz und Anbau der Droge ist für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt. Legal ist für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen erlaubt und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Kiffen vor Schulen verboten

Kiffen im öffentlichen Raum ist unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Erst zum 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" für Volljährige erlaubt, in denen dann bis zu 500 Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben dürfen - im Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied.

Beim Autofahren gelten derzeit noch die gleichen Grenzwerte wie vor der Legalisierung. Pläne des Verkehrsministeriums sehen jedoch vor, die Grenzwerte anzuheben.

Saarland gegen Teil-Legalisierung

Das Saarland hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen und unter anderem strengere Regeln für unter 25-Jährige und mehr Prävention für Jugendliche gefordert, aber auch, dass der Bund die Kosten des Vollzugsaufwands tragen soll, den die Polizei in den Ländern durch das neue Gesetz habe.

Kritik auch von Polizeigewerkschaften

Die saarländischen Polizei-Gewerkschaften GdP und DPolG hatten sich zuvor gegen das Gesetz ausgesprochen. Es gebe noch zu viele offene Fragen und es fehle ein vernünftiges Konzept zur Prävention.

Wer ist für Kontrollen zuständig?

Dass es noch viele offene Fragen gibt, prangert auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag an. "Die Frage der Kontroll- und Überwachungsaufgaben ist noch nicht geklärt", kritisierte etwa Frank Matheis, der stellvertretende Geschäftsführer des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT).

"Flächendeckende Kontrollen werden rein faktisch nicht möglich sein""

"Wir gehen derzeit davon aus, dass die Zuständigkeit für die Ordnungsbehörden auf der Seite des Landes liegt und von dort geregelt werden muss, wer am Ende des Tages die Knöllchen zu verteilen hat", sagte Matheis. Aber genau das müsse halt jetzt noch besprochen werden. Sollte die Aufgabe letztlich auf die Kommunen übertragen werden, werde man diese erfüllen - so Matheis weiter.

Er betont aber gleichzeitig, dass das Personal und das Geld dafür eigentlich nicht vorhanden sind. "Groß angelegte, flächendeckende Kontrollen werden nicht möglich sein."

Rückblick: Video zur Bundesratsabstimmung:

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten am 22.03.2024 berichtet.

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