AfD darf auch bei der Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken nicht antreten

Die AfD kann bei der Wahl zur Regionalversammlung nicht gewählt werden. Das hat der Kreiswahlausschuss am Mittwoch entschieden. Bereits seit Dienstag steht fest, dass sie auch nicht bei der Stadtratswahl in Saarbrücken antreten darf.

Der Grund für die Nicht-Zulassung war derselbe wie beim Gemeindewahlausschuss in Saarbrücken. Auch für die Wahl zur Regionalversammlung hatte die AfD zwei Listen eingereicht, da sich die innerparteilichen Lager nicht einigen konnten.

In der AfD hatte man allerdings auch ein entsprechendes Formular ausgefüllt und so statt einer Gebiets- und einer Bereichsliste zwei Gebietslisten eingereicht. Am Ende führte das zur Ungültigkeit. Denn laut Kommunalwahlgesetz sind Mehrfachbewerbungen ein und derselben Partei nicht zulässig. 

Innerparteiliche Streitigkeiten

Hintergrund sind im Regionalverband, also auf Kreisebene, wie schon im Saarbrücker Stadtrat, die innerparteilichen Streitigkeiten. So hatte der mittlerweile abgesetzte Vorsitzende Saarbrücken-Stadt, Rudolf Müller, am Dienstag den Rücktritt von Landeschef Carsten Becker gefordert. 

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 10.04.2024 berichtet.

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