2500 fehlerhafte Grundsteuer-Mahnungen im Saarland verschickt

Im Saarland sind etwa 2500 fehlerhafte "Erinnerungsschreiben" wegen der Grundsteuererklärung verschickt worden. Die Betroffenen sollen in den nächsten Tagen Korrekturschreiben erhalten. Es kann aber auch vorkommen, dass tatsächlich noch Angaben fehlen - dann muss man selbst aktiv werden.

Die saarländischen Finanzbehörden haben in den vergangenen Wochen rund 94.000 "Erinnerungsschreiben" zur Abgabe der Grundsteuererklärung versandt - 2500 davon aber zu Unrecht, da die Betroffenen ihre Erklärung längst abgegeben hatten. Grund dafür sei ein "externer Programmierfehler", der auch andere Bundesländer betreffe, teilte das Finanzministerium auf SR-Anfrage mit.

Die Betroffenen, die die Behörden identifizieren konnten, sollen in den nächsten Tagen Korrekturschreiben erhalten. Wer kein Korrekturschreiben erhält, wird gebeten, sich beim zuständigen Finanzamt zu melden.

2.500 fehlerhafte Mahnungen verschickt

Andere Fehlerquellen möglich

Nach der Erfahrung der saarländischen Finanzämter könne es nämlich noch andere Gründe dafür geben, dass Angaben bei der Grundsteuererklärung fehlten. So komme es etwa vor, dass die Erklärung mit einem falschen Aktenzeichen eingereicht wurde - oder mehrere Erklärungen zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten alle unter einem Aktenzeichen eingereicht wurden.

Ebenfalls denkbar ist, dass nur für eine wirtschaftliche Einheit, etwa das Einfamilienhaus, eine Erklärung abgegeben wurde, obwohl man noch weitere wirtschaftliche Einheiten wie beispielsweise ein unbebautes Grundstück besitzt.

Verband plant Klage gegen "verfassungswidrige" Grundsteuer

Die Grundsteuerreform ist das größte Steuerprojekt der Nachkriegsgeschichte. Alleine im Saarland müssen rund 560.000 Grundstücke neu bewertet werden. Zuletzt war ein Gutachten im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund aber zu dem Ergebnis gekommen, dass die neue Grundsteuer verfassungswidrig ist.

In vielen Bundesländern, unter anderem auch im Saarland, sei die Berechnung nicht hinreichend transparent und zu kompliziert. Das führe zu großen Ungerechtigkeiten. Der Verband rät deshalb dazu, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Er plant auch eine Musterklage.

Über dieses Thema berichtete die SR 3 Rundschau am 16.05.2023.

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