Jede sechste Grundsteuererklärung im Saarland nicht abgegeben

Für rund 16 Prozent der Grundstücke und Immobilien im Saarland ist bis Mitte Mai keine Grundsteuererklärung abgegeben worden. Den Besitzern drohen Sanktionen wie Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Ende Oktober 2022 sollte sie ursprünglich enden, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Weil kurz vor dem Ablaufzeitpunkt aber nur ein Bruchteil der Erklärungen eingegangen war, wurde die Frist bundesweit bis Ende Januar 2023 verlängert.

Grundsteuererklärungen sind immer noch nicht vollständig eingegangen

Rund 90.000 fehlende Erklärungen

Als dieser Termin gekommen war, im Saarland aber noch etwa ein Drittel der Erklärungen ausstand, versicherte das saarländische Finanzministerium, bis Ende April solle es keine Verspätungszuschläge, Zwangsmaßnahmen oder Schätzungen geben.

Nachdem auch diese Frist verstrichen ist, fehlen im Saarland immer noch rund 90.000 Grundsteuererklärungen. Das sind etwa 16 Prozent der Gesamtmenge.

Zwangsgelder sollen vermieden werden

Die Besitzer haben bereits Mahnbescheide erhalten, darunter jedoch auch einige fehlerhafte. Wo tatsächlich keine Grundsteuererklärung abgegeben wurde, werde zunächst geschätzt, teilte das saarländische Finanzministerium mit. Das sei mit dem wenigsten Verwaltungsaufwand verbunden. Dazu könnten die Finanzämter einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat erheben.

Darüber hinausgehende Zwangsgelder sollen laut Ministerium möglichst vermieden werden. Dafür brauche es aber die „engagierte Mitwirkung des Grundsteuerpflichtigen“. Denn die Schätzung befreie die Betroffenen nicht von ihrer Abgabeverpflichtung.

Bearbeitungsdauer sehr unterschiedlich

Wie lange es für diejenigen, die ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben, dauert, bis sie einen Bescheid erhalten, kann das Ministerium nicht pauschal beantworten. Die Bearbeitungszeit könne wenige Wochen, aber auch viele Monate betragen. Das hänge unter anderem von der Qualität und Komplexität der jeweiligen Erklärung sowie der Auslastung der Finanzämter ab.

Insgesamt muss im Saarland für 555.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten die Grundsteuer neu berechnet werden. Wirksam wird sie ab dem Jahr 2025.

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