9,5 Jahre Haft für Angeklagten Peter S. im Yeboah-Prozess gefordert

Im Koblenzer Yeboah-Prozess haben die Vertreter der Bundesanwaltschaft für den angeklagten Saarlouiser Ex-Neonazi Peter S. neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Der heute 52-Jährige sei im Laufe der 45 Prozesstage der Tat überführt worden: Er habe vor 32 Jahren das tödliche Feuer in der Asylbewerberunterkunft gelegt.

Mit ihrem Plädoyer haben die Vertreter der Anklage im Yeboah-Prozess das Jugendstrafrecht nahezu ausgereizt und blieben mit den neuneinhalb Jahren für den ehemaligen Saarlouiser Neonazi Peter S. nur knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Weil S. zur Tatzeit noch nicht den Reifezustand eines Erwachsenen gehabt habe, hatten sich zuvor zwei Gutachter für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgesprochen.

Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahre möglich.

S. habe heimtückisch gemordet

Die Tat von S. rechtfertigt nach Ansicht der Bundesanwaltschaft das hohe Strafmaß. Denn sie erfülle gleich drei Mordmerkmale – der Angeklagte habe heimtückisch gemordet, mit gemeingefährlichen Mitteln, nämlich mit Benzin, einen nahezu unkontrollierbaren Brand gelegt und dabei aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

Er habe aus Fremdenhass, als Ausfluss seiner menschenverachtenden Grundhaltung das Feuer gelegt – eine besonders verwerfliche Gesinnung sei Basis für die Tat gewesen, auf die er im Nachhinein auch noch stolz gewesen sei.

Kein Strafrabatt gebilligt

Die geständige Einlassung von Peter S. bringt ihm dabei in den Augen der Bundesanwaltschaft genauso wenig Strafrabatt wie der durchzechte Kneipenabend kurz vor der Tat. Die Schwere der Schuld, das Leiden von Samuel Yeboah, der einen grausamen Tod starb, und die bis heute spürbaren Folgen für die Überlebenden rechtfertigten das hohe Strafmaß.

Die Verteidigung dürfte dies anders sehen und eine deutliche mildere Strafe beantragen. Die Plädoyers der Verteidigung und der Nebenklage sind für Dienstag geplant.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 24.09.2023 berichtet.

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