Verteidigung stellt Zeugen bei Yeboah-Prozess in Frage

Am Donnerstag trat beim Oberlandesgericht im Yeboah-Prozess mit dem Angeklagten Peter St. das eigentliche Beweisthema in den Hintergrund. Die Verteidigung stellte stattdessen die Gesinnung und Neutralitätspflicht eines Zeugen in Frage. Das Gericht stoppte die Befragung durch den Verteidiger Stahl.

Auch nach der Freilassung ihres Mandanten bleibt die Verteidigung des früheren Saarlouiser-Neonazi-Anführers Peter St. auf Konfrontationskurs.

Am Freitag wurde im zweiten Yeboahprozess vor dem Oberlandesgericht einer der Ermittlungsführer des Staatsschutzes als Zeuge gehört. Dabei ging es nicht nur um die Vernehmungen des Hauptbelastungszeugen, sondern auch um das äußere Erscheinungsbild des Beamten.

Konfrontation bei Frage nach Beweisthema

Die rotlackierten Fingernägel und das Nasenpiercing des Staatsschützers – für Sts. Verteidiger Ex-Zschäpe Anwalt Wolfgang Stahl sind sie mehr als eine Frage der Optik. Vielmehr ein Zeichen für eine linke Gesinnung, was ihn an der Neutralitätspflicht des Ermittlers zweifeln lasse.

Als Stahl den Beamten weiter befragen wollte, stoppte das OLG die Vernehmung und entschied, dass dies nicht in den Gerichtssaal gehöre. Das äußere Erscheinungsbild gebe keinen Anlass, die Glaubwürdigkeit des Beamten in Zweifel zu ziehen.

Beim eigentlichen Beweisthema, bei der Frage, ob der Angeklagte am Vorabend der Tat denn tatsächlich gesagt hat, dass wie in Hoyerswerda auch mal in Saarlouis was brennen müsse, ging es ähnlich konfrontativ weiter.

Weiterer Aufklärungsbedarf

Verteidiger Stahl unterstellte dem Staatsschützer, dass er diese Aussage in den Hauptbelastungszeugen hineingefragt habe. Aus passieren sei letztlich brennen geworden. Die Verteidigung ist klar auf Kurs Freispruch – so weit ist es aber noch lange nicht.

Auch nachdem das Gericht Peter St. vergangene Woche auf freien Fuß gesetzt hat, sieht es weiteren Aufklärungsbedarf. Anfang Mai soll der gepiercte Staatsschützer erneut gehört werden.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 15.03.2024 berichtet.

Mehr zum Yeboah-Prozess

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.