Fall Yeboah: Früherer Neonazi-Anführer kommt vor Gericht

Der Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah vor mehr als 32 Jahren in Saarlouis wird erneut das Oberlandesgericht Koblenz beschäftigen. Nach dem Mordurteil gegen Peter S. steht nun ein weiterer Prozess gegen den früheren Neonazi-Chef Peter St. an.

Der Generalbundesanwalt wirft dem 54-jährigen Peter St. Beihilfe zum Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord in 20 Fällen vor.

Der frühere Anführer der Saarlouiser Neonaziszene soll den bereits wegen Mordes verurteilten Peter S. veranlasst haben, am Morgen des 19. September 1991 in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft Feuer zu legen. Wie das Gericht dem SR bestätigte, wurde jetzt die Anklage gegen Peter St. zugelassen.

Bei dem Brand war Yeboah ums Leben gekommen, zwei weitere Bewohner der Unterkunft zogen sich bei Sprüngen aus dem Fenster Knochenbrüche zu.

Behilfe zu Mord und versuchtem Mord

Kurz vor der Brandlegung soll Peter St. bei einem Treffen mit Peter S. und einem weiteren Neonazi in einer Kneipe gesagt haben, dass so etwas wie im Osten auch mal hier in Saarlouis passieren müsse.

St. hat über seinen Verteidiger erklären lassen, einen solchen Satz nie gesagt zu haben.

Prozess beginnt in wenigen Wochen

Der Prozess gegen ihn beginnt nach Auskunft des Gerichts am 27. Februar. Bis Anfang Juni sind 18 Prozesstage geplant.

Das Verfahren findet vor dem gleichen Staatsschutzsenat statt, der Peter S. im Oktober wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt hat.

Peter St. war zur Tatzeit (im September 1991) 22 Jahre alt. Für ihn gilt Erwachsenenstrafrecht. Er sitzt seit Juni in Untersuchungshaft.

Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 29.01.2024.

Mehr zum Fall Yeboah

Die Podcast-Serie zum Mordprozess
Der Fall Yeboah – Rassismus vor Gericht
WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.