Früherer Neonazi-Chef will aus der U-Haft entlassen werden

Der Verteidiger des ehemaligen Anführers der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. will, dass sein Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Der Tatverdacht "Beihilfe zum Mord am ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah" lasse sich nicht aufrechterhalten.

Wolfgang Stahl, der Verteidiger von Peter St. und ehemalige Anwalt von Beate Zschäpe, bestätigte auf SR-Anfrage, dass er Haftprüfung für seinen Mandanten beantragt hat. Ein Termin für die mündliche Verhandlung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe stehe noch nicht fest. Stahl zeigte sich aber zuversichtlich, dass St. aus der U-Haft entlassen werde.

Der "dringende Tatverdacht" lasse sich nicht mehr aufrecht erhalten. Er beruhe vor allem auf der Aussage des ehemaligen Zeugen Heiko S., gegen den inzwischen ebenfalls ermittelt werde. Die Angaben von Heiko S. seien aber weder plausibel noch belastbar. Dies, so Stahl, habe er gegenüber dem Bundesgerichtshof "dezidiert" dargestellt.

Skinhead-Chef soll Tatimpuls gegeben haben

Peter St. war Anfang Juni überraschend festgenommen worden. Zuvor hatte ihn Heiko S., der Mitte der 1990er Jahre aus der Neonaziszene ausgestiegen war, im Koblenzer Mordprozess belastet. Er hatte erklärt, dass St. am Abend vor dem Anschlag auf die Saarlouiser Asylbewerberunterkunft in einer Kneipe die zeitgleich stattfindenden Übergriffe im Osten begrüßt habe. Dabei soll auch der Satz gefallen sein, dass so etwas auch mal hier – in Saarlouis – passieren müsse.

Verteidiger Stahl hält die Angaben von Heiko S. offenbar für nicht glaubhaft. So sei Heiko S. zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Aussage seines Mandanten betrunken gewesen. St. selbst hatte in Koblenz die Aussage verweigert. Bei dem jetzt beantragten Haftprüfungstermin will er sich äußern.

Erwachsenenstrafrecht im Fall einer Verurteilung

Der heute 54-Jährige gilt als eindeutiger Anführer der damaligen Skinhead- und Neonaziszene von Saarlouis. Mehrere Zeugen hatten in Koblenz erklärt, dass "hinter dem Rücken von St. nichts gelaufen" sei. St. war zum Zeitpunkt des tödlichen Anschlags im September 1991 bereits 22 Jahre alt. Für ihn würde im Falle einer Verurteilung also Erwachsenenstrafrecht gelten.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 09.08.2023 berichtet.

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