Überlebender des Brandanschlags äußert sich in Yeboah-Prozess

Im Yeboah-Mord-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat ein Überlebender des Brandanschlags ausgesagt. Der Zeuge berichtete von zahlreichen Übergriffen auf Asylbewerber in Saarlouis in den 90er Jahren.

Der 62-jährige gebürtige Nigerianer sagte, Beleidigungen und Übergriffe von Neonazis und Skinheads seien in den 1990er Jahren „alltäglich“ gewesen. Zudem habe es Drohbriefe gegeben, in denen mit Brandanschlägen auf Asylbewerber Unterkünfte gedroht worden sei.

Zeuge leidet noch heute unter den Folgen

Der Überlebende des 1991 verübten Brandanschlages auf das Asylbewerberheim in Saarlouis sagte, dass er noch heute unter den Folgen des Anschlags leide. Er könne noch immer keine Filme sehen, in denen Brände eine Rolle spielten. Er leide unter Angstzuständen und Depressionen.

Unterdessen zeichnet sich ein Ende der Beweisaufnahme in dem Mordprozess gegen den früheren Neonazi Peter S. ab. Demnach könnten Mitte des Monats die Plädoyers gehalten und Ende September das Urteil verkündet werden.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 04.09.2023 berichtet.

Mehr zum Prozess um den Tod von Samuel Yeboah

Die Podcast-Serie zum Mordprozess
Der Fall Yeboah – Rassismus vor Gericht
WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.