Wildunfälle: Jagdverband rät wegen Zeitumstellung zur Vorsicht

Die Zeitumstellung bringt häufig auch einen deutlichen Anstieg der Wildunfälle mit sich. Die meisten dieser Unfälle passieren nach einer Untersuchung des Deutschen Jagdverbandes im April und Mai. Autofahrer sollten vorsichtig sein.

Mit dem Frühling kommt die Zeitumstellung: In der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag sind die Uhren um 2.00 Uhr eine Stunde vorgestellt worden. Für Autofahrer kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Sie müssen auf verstärkten Wildwechsel achten.

Wildtiere auf Futtersuche

Nach einer Untersuchung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) passieren die meisten Wildunfälle im April und Mai – insgesamt über ein Fünftel. Dabei sind fast die Hälfte aller Wildunfälle Zusammenstöße mit Rehen. Sie sind verstärkt auf Futtersuche, außerdem sind männliche Tiere infolge von Revierkämpfen häufiger unterwegs.

Im Saarland gab es vergangenes Jahr nach Polizeiangaben im April und Mai insgesamt 727 Wild-Unfälle. In 718 dieser Fälle entstand, auf menschlicher Seite, nur Sachschaden. In den anderen Fällen wurden eine Person schwer und acht leicht verletzt.

Vor allem zwischen 6.00 und 8.00 Uhr sowie zwischen 21.00 und 23.00 Uhr ist besondere Vorsicht geboten. Unfallträchtig sind vor allem Straßen durch oder an Wäldern.

Aber nicht nur Rehe, auch Füchse, Waschbären, Dachse, Marderhunde, Hasen, Kaninchen und Vögel sind jetzt wieder verstärkt unterwegs.

Das empfiehlt der DJV

  • In der Dämmerung Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder reduzieren
  • Neue Straßen durch Waldgebiete und entlang von Waldrändern sind besonders gefährlich, weil die Tiere ihre gewohnten Wege weiter nutzen.
  • Bei Tieren am Straßenrand in Sicht: Abblenden, hupen, bremsen. Wenn es eng wird: scharf bremsen, nicht ausweichen

Bei einem Unfall

  • Unfallstelle sicheren: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Polizei rufen
  • Tote Tiere nur mit Handschuhen anfassen
  • Zu lebenden Tieren Abstand halten
  • Wild nicht mitnehmen – das ist Wilderei und somit strafbar
  • Geflüchtetes Tier unbedingt melden! So kann der zuständige Jäger das verletzte Tier leichter finden.
  • Für die Versicherung: Wildunfallbescheinigung vom Jäger oder der Polizei ausstellen lassen

Weitere Informationen gibt der DJV auf seiner Internetseite.

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