Eigentümerin der „Vaterland“ muss Bergungskosten zahlen

Vor fast drei Jahren sank die „Vaterland“ in der Saar. Doch seit der Bergung verrottet das Schiff zusehends. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat nun klargestellt: Die Eigentümerin muss die Bergungskosten von rund 200.000 Euro zahlen.

Vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis wurden gleich vier Verfahren zwischen der Eigentümerin der „Vaterland“ und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) verhandelt. In drei Fällen ging es um die Frage, ob die Bergung des Schiffes letztlich recht- und verhältnismäßig war.

Eigentümerin muss Bergungskosten tragen

Die Eigentümerin wehrte sich unter anderem gegen eine Geldstrafe und einen Bescheid über die Bergungskosten, die bei rund 200.000 Euro liegen. In diesen Fällen gab das Gericht dem WSA Recht. Das Amt habe korrekt gehandelt, heißt es in der Begründung.

Erste Urteile im Rechtsstreit um "Vaterland"

Sprayer und Metalldiebe

Im vierten Verfahren wehrte sich die Frau gegen die Aufforderung des Amtes, das Schiff auf eigene Kosten vom jetzigen Standort am Saarufer zu beseitigen. Sie argumentierte, dass die „Vaterland“ nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wird und ihr Zustand sich auch deshalb verschlechtert habe.

Zwischenzeitlich hatten sich an dem Wrack Sprayer und Altmetalldiebe zu schaffen gemacht. Dem widersprach das Gericht, die Aufforderung zur Räumung sei rechtens.

Gegen die Urteile kann die Eigentümerin noch Berufung einlegen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.12.2023 berichtet.

Mehr zum gesunkenen Schiff „Vaterland“

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