Zusätzlich zu seiner sechsjährigen Haftstrafe muss der 62-Jährige wegen seiner Alkoholsucht eine Entziehungskur in der Merziger Forensik machen. Ursprünglich war ihm versuchter Totschlag vorgeworfen worden.
Das Gericht kam aber zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zwar versucht hatte, seine Nachbarin zu erstechen. Unmittelbar nach der Tat habe er aber einen Notruf abgesetzt, so dass das Opfer überlebte. Daher wurde der Angeklagte lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Über dieses Thema wurde auch in der SR3-Rundschau vom 01.02.2018 berichtet.