Angeklagter im Yeboah-Prozess zu knapp sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt

Im Prozess um den Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah ist der Angeklagte am Montagvormittag zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den heute 52-Jährigen Ex-Neonazi Peter S. des Mordes und zwölffachen versuchten Mordes schuldig.

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist das Urteil im Prozess um den ermordeten Flüchtling Samuel Yeboah gefallen: Der Angeklagte Ex-Neonazi Peter S. ist unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. S. ist zwar mittlerweile 52 Jahre alt, als zur Tatzeit 20-Jähriger ist er jedoch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden.

Das Gericht sah gleich drei Mordmerkmale als erfüllt: S. habe heimtückisch, mit einem gemeingefährlichen Mittel – nämlich mit Benzin – und aus einem besonders verachtenswerten Motiv getötet. Er habe aus Ausländerhass im September 1991 das Feuer in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft gelegt und dabei den Tod der meist schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen.

Gericht davon überzeugt, dass S. als Einzeltäter gehandelt hat

Der Staatsschutzsenat attestierte dem Angeklagten zwar eine besondere Schwere der Schuld, zumal er nach dem Anschlag auch noch gleich mehrfach mit der Tat geprahlt habe, blieb aber dennoch unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die neuneinhalb Jahre beantragt hatte. Aufgrund des erheblichen Alkoholkonsums kurz vor der Tat im Bayrischen Hof sei S. zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen.

Dessen Geständnis und dem Versuch, den Szeneaussteiger Heiko S. zum Haupttäter in jener Nacht zu machen, schenkten die Richter keinen Glauben. Heiko S. sei von dem Angeklagten zu Unrecht belastet worden. Sprich: Das Gericht geht wie die Anklage davon aus, dass Peter S. Einzeltäter war und das tödliche Feuer demnach alleine gelegt hat.  

Die Podcast-Serie zum Mordprozess
Der Fall Yeboah – Rassismus vor Gericht

Geständnis abgelegt

Der damals 27-jährige Samuel Yeboah war 1991 bei dem Brand der Asylunterkunft in Saarlouis ums Leben gekommen. Die Ermittlungen waren erst Ende 2019 neu aufgerollt geworden. Grund waren Aussagen des Angeklagten. Er soll damals auf einer Grillparty mit der Tat angegeben haben. Demnach soll er auch gesagt haben: "Das war ich und sie haben mich nie erwischt." Eine Zeugin erstattete daraufhin Strafanzeige.

Peter S. hatte zu Beginn des Prozesses ausgesagt, dass er nicht an der Tat beteiligt gewesen sei. Später legte er dann doch ein Geständnis ab. Darin sagte er allerdings, er sei nur ein „Mitläufer“ gewesen und gab die Hauptschuld einem damaligen Nazi-Kameraden und späteren Aussteiger.

Opferberatungsstellen und Flüchtlingsrat hoffen auf Signalwirkung

Der Fall Yeboah beschäftigt inzwischen auch einen Untersuchungsausschuss des Saarländischen Landtages. Dieser müsse die Mitverantwortung von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz "für das Jahrzehnt des rechten Terrors im Saarland" aufklären, fordern der Verband der Opferberatungsstellen und der Saarländische Flüchtlingsrat.

Auch die Überlebenden des Brandanschlags blickten mit Spannung auf die Urteilsverkündung. "Dieser Mann wollte uns alle ermorden und hat unseren Freund Samuel Kofi Yeboah getötet", sagt Abdul S., einer der Überlebenden und Nebenkläger im Prozess am Oberlandesgericht Koblenz. "Der Anschlag und dass wir drei Jahrzehnte vom Staat im Stich gelassen wurden, hat unser Leben beschädigt."

Audio-Kommentar:

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 09.10.2023 berichtet.

Mehr zum Fall Yeboah

Die Podcast-Serie zum Mordprozess
Der Fall Yeboah – Rassismus vor Gericht
Kommentar: "Der Yeboah-Prozess war ein Erfolg für die Opfer"
Yeboah-U-Ausschuss gestartet
WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.