Organspende: ja oder nein?

Es stecken bewegende Schicksale dahinter, wenn von Organspende die Rede ist. Welche Voraussetzungen vorher erfüllt sein müssen, das wissen allerdings die Wenigsten. Dabei sind solche Infos wichtig für die individuelle Entscheidung.

Derzeit stehen bundesweit etwa 8.500 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. 100 Menschen sind es im Saarland. Sie benötigen dringend eines oder mehrere Spenderorgane. Am Samstag, dem Tag der Organspende, stehen die bewegenden Schicksale dieser Menschen im Mittelpunkt.

Es soll außerdem an alle gedacht werden, die Organe gespendet haben und denen als Organempfänger bereits ein neues Leben geschenkt werden konnte. Der Tag soll auch fehlende Informationen ergänzen und dazu ermutigen, eine eigene Entscheidung zum Thema Organspende zu treffen.

Wie es im Saarland um die Organspende steht

2023 bislang nur fünf Spender

Im Saarland wurden nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 2022 insgesamt 57 Organe gespendet, nach 60 im Jahr 2021. Für 2023 waren es bis Ende April 19, drei weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, von fünf Spendern (2022:9).

Dass nur so wenige Organspenden zustande kommen, obwohl dreimal so viele Patienten infrage gekommen wären, liege oft an einer fehlenden Einwilligung, so DSO-Vorstand Axel Rahmel. Er appelliert an jeden Erwachsenen, einen Organspendeausweis auszufüllen und mit sich zu tragen.

Fragen zum Thema Organspende klären

Für einen Austausch zum Thema werden deutschlandweit Anlaufstellen geboten. Das Transplantationszentrum am Universitätsklinikum des Saarlandes (Uks) betreibt zum Beispiel einen Aktionsstand auf dem Christian-Weber-Platz in Homburg.

Tag der Organspende - Leben mit Spendeherz

Zwischen 11.00 und 15.30 Uhr können Interessierte sich mit ihren Fragen und Anliegen zum Thema dorthin wenden. Vielen ist etwa gar nicht klar, wie eine Organspende abläuft.

Voraussetzungen für eine Organspende

Zunächst müssen die Voraussetzungen erfüllt sein: Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen für die Entnahme von Organen nach dem eigenen Tod vor: Der Tod des Menschen muss zweifelsfrei feststehen und es muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen.

Entsprechende Untersuchungen führen zwei Ärzte, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen, unabhängig voneinander durch. Erst danach werden weitere medizinische Untersuchungen angewiesen und detaillierte Daten zum Verstorbenen und dem betroffenen Organ erfasst, bevor vermittelt werden kann.

Mehr zum Thema

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 03.06.2023 berichtet.

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