Mutmaßlicher Sexualstraftäter von Sinnerthal hat lange Vorstrafenliste

Im Fall des mutmaßlichen Sexualstraftäters von Sinnerthal sind weitere Details zu seiner strafrechtlichen Vorgeschichte bekannt geworden. Demnach wurde er in den 1980er Jahren unter anderem auch wegen Eigentumsdelikten verurteilt. Zudem waren die Opfer seiner Sexualstraftaten zum Teil minderjährig.

Der im Zusammenhang mit dem Tod einer 69-jährigen Seniorin aus Schiffweiler inhaftierte Sexualstraftäter hat eine lange strafrechtliche Vorgeschichte. Insgesamt liegen nach Angaben des Saarbrücker Landgerichts sieben Urteile gegen ihn vor.

Demnach wurde der heute 61-Jährige bereits in den 1980er Jahren vier Mal verurteilt, drei Mal vom Amtsgericht Neunkirchen und ein Mal vom Amtsgericht Stuttgart. Dabei ging es allerdings jeweils nicht um Sexual-, sondern um Eigentumsdelikte und um Verstöße gegen das Waffengesetz.

Opfer des mutmaßlichen Sinnerthal-Täters waren zum Teil minderjährig

Die erste einschlägige Verurteilung erfolgte nach Auskunft des Saarbrücker Landgerichts 1991. Damals wurde er vom Landgericht Tübingen wegen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu dreieinhalb Jahren verurteilt.

1997 verurteilte ihn dann das Landgericht Saarbrücken zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Der Tatvorwurf lautete erneut sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung. Er wurde schuldig gesprochen, eine 18-Jährige, die er offenbar zufällig auf ihrem Weg zur Schule getroffen hatte, in Landsweiler-Reden vergewaltigt zu haben.

2003 wurde der Mann dann wegen weiterer Sexualdelikte im Raum Neunkirchen wieder vom Landgericht Saarbrücken verurteilt und bekam zwölf Jahre plus Sicherungsverwahrung. Seine beiden Opfer waren zur Tatzeit laut Urteil 14 beziehungsweise 15 Jahre alt.

Nach positiven Prognosen aus Sicherheitsverwahrung entlassen

Der Mann wird verdächtigt, eine 69-Jährige aus Schiffweiler getötet zu haben. Er war im Juli vergangenen Jahres nach positiven Prognosen von Gutachtern aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.09.2023 berichtet.

Mehr zum mutmaßlichen Sinnerthal-Täter

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.