Diese Regeln gelten für E-Scooter im Straßenverkehr

E-Scooter sind im Straßenverkehr beliebte Fortbewegungsmittel. Ohne große Anstrengung bringen sie die Nutzerinnen und Nutzer zügig von A nach B. Aber dürfen sie eigentlich auf dem Gehweg fahren oder gehören sie auf die Straße? Welche Regeln man beachten sollte.

Der kurze Weg zum Bahnhof, die Strecke zur Arbeit oder nachts der Weg nach Hause, wenn der Bus nicht mehr fährt: Viele Menschen auch im Saarland nutzen in solchen Situationen mittlerweile einen E-Scooter. In größeren Städten wie Saarbrücken stehen sie zum Ausleihen am Straßenrand, aber auch für den Privatbesitz sind sie beliebt.

Im Straßenverkehr sind sie aber auch nicht ganz ungefährlich. Im Saarland kam es in letzter Zeit mehrmals zu Unfällen. Die Gewerkschaft der Polizei im Saarland hat bereits eine Helmpflicht gefordert und auch eine Art Führerschein für E-Scooter zur Debatte gestellt. Auch im saarländischen Landtag haben daraufhin die Fraktionen über das Thema diskutiert.

Welche Regeln gelten bislang für E-Scooter im Straßenverkehr? Hier geht's direkt zu den Antworten:

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Auf der Straße, dem Bürgersteig oder besser auf dem Radweg - wo dürfen E-Scooter fahren? Laut ADAC gehören sie am ehesten auf den Fahrradweg. Wenn es keinen gibt, darf man auf die Straße ausweichen. Auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen sind sie allerdings verboten.

Darf man zu zweit auf einem Roller fahren?

Auf dem E-Scooter darf laut Polizei immer nur eine Person fahren. Wer auf einem Roller zu zweit unterwegs ist, riskiert eine Verwarnung.

Muss man einen Helm tragen?

Eine Helmpflicht gibt es auf E-Scootern nicht, die Gewerkschaft der Polizei hatte zuletzt aber eine gefordert. Auch der saarländische Landtag hat darüber diskutiert. Der ADAC empfiehlt, bei der Fahrt mit dem E-Scooter einen Helm zu tragen.

Braucht man einen extra Führerschein?

Wer mit einem E-Scooter fahren möchte, braucht dafür keinen Führerschein. Laut Verbraucherzentrale gelten die Roller als Elektrokleinstfahrzeuge. Sie fahren höchstens 20 Kilometer pro Stunde, daher sei ein Führerschein keine Pflicht.

Wie alt muss man mindestens sein?

Laut ADAC muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um mit einem Elektro-Scooter zu fahren.

Darf man Alkohol getrunken haben?

Ähnlich wie für Autofahrerinnen und Autofahrer, gilt auch für E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer ein Promillegrenzwert. Dieser liegt bei 0,5 Promille, unter diesem Wert ist das Fahren noch erlaubt. Wer darüber liegt, begeht laut Polizei eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut wird das Fahren als Straftat gewertet.

Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer 0,0 Promille-Grenze gilt, wenn sie unter 21 Jahre alt sind oder in der Probezeit vom Führerschein sind.

Stellt die Polizei mehr Verstöße fest?

Wer sich nicht an die Regeln hält, kann von der Polizei verwarnt werden oder muss in bestimmten Fällen auch mit einem Bußgeld rechnen. Wie viele Verstöße es mit E-Scootern im Straßenverkehr im Saarland gibt, wird nach Angaben der Polizei statistisch nicht festgehalten. Da allerdings immer mehr Menschen mit E-Scootern unterwegs sind, sei zu erwarten, dass es auch häufiger zu Verstößen kommt.

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