Erstochene Mutter: Angeklagter soll vermindert schuldfähig sein

Der 35-Jährige, der in Dillingen seine Mutter erstochen haben soll, ist trotz einer langen psychiatrischen Vorgeschichte nicht komplett schuldunfähig. Zu dieser Einschätzung kam ein Gutachter, der am Donnerstag vor Gericht gehört wurde.

Für viele Prozessbeobachter war die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen am Donnerstag eher überraschend: Der 35-jährige Angeklagte, der in Dillingen seine Mutter erstochen haben soll, ist demnach nicht komplett schuldunfähig. Er sei vermindert schuldfähig, so das Ergebnis des Gutachters.

Der Angeklagte hat eine durchaus umfangreiche psychiatrische Krankheitsgeschichte. Fünf mal war er allein seit Herbst 2022 in stationärer Behandlung. Immer wieder wurde er entlassen – zurück in das Haus in Pachten, wo er gemeinsam mit seinen Eltern und seinem 18-jährigen Sohn unter einem Dach lebte.

Video zeigt Angeklagten während psychotischem Schub

Ein Video, das sein Vater aufgenommen hatte, zeigte den Angeklagten in einem psychischen Ausnahmezustand im elterlichen Wohnzimmer. Dabei marschierte er auf und ab, mit zunehmend unkontrollierteren Bewegungen und immer die selben Worte sagend: Er sprach von einem Lottogewinn über 80 Millionen Euro.

Für den Gutachter war dies ein psychotischer Schub – ausgelöst durch Drogenkonsum und nicht durch eine schizophrene Grunderkrankung. Letztlich sei das zwar eine Erkrankung, aber keine, die die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten gänzlich ausgeschaltet hätte.

Nach der Tat offenbar orientiert

Dafür spreche auch, dass er nach der Tat laut Polizei orientiert gewesen sei und geäußert habe, seine Mutter erstochen zu haben. Sollte das Gericht dem Gutachter folgen, dann dürfte er wegen Totschlags verurteilt werden – aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit zu einer relativ milden Strafe. Das Urteil soll am 18. Januar gesprochen werden.

Über dieses Thema berichten auch die SR-Hörfunknachrichten am 11.01.2024.

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