Nach den bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeklagte ihr unter Schizophrenie leidendes Opfer nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Schmelz zunächst gefesselt und geknebelt hatte - um ihr anschließend die Essigsäure einzuflößen.
Dies führte bei der 52-Jährigen zu Verätzungen in Mundraum, Speiseröhre und Magen - was wiederum massive Herz-Rhythmus-Störungen auslöste und schließlich zum Tod führte.
Angeklagte nur vermindert schuldfähig?
Da die Angeklagte selbst unter einer psychischen Erkrankung leidet, geht die Staatsanwaltschaft von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die 39-Jährige war erst einen Monat zuvor in die von der Gemeinde Schmelz für Obdachlose zur Verfügung gestellten Gemeindewohnung zum späteren Opfer gezogen.
Zeugen berichteten am Mittwoch vor Gericht, dass es zwischen den beiden Frauen immer wieder zu teils lautstarken Streitigkeiten gekommen war. Noch am Tattag soll die Angeklagte angekündigt haben, die Wohnung verlassen zu wollen, da sie die Situation mit ihrer Mitbewohnerin nicht länger aushalten könne.
Der Prozess wird kommende Woche mit den Gutachten mehrerer Sachverständiger fortgesetzt.
Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT am 20.04.2024 berichtet.