Mord an 74-Jähriger in Heusweiler: Angeklagte beide schuldfähig

Die Cousine der getöteten 74-jährigen Seniorin aus Heusweiler und ihr Sohn sind schuldfähig. Dies ergab die Anhörung der psychiatrischen Sachverständigen. Beide müssen sich vor dem Landgericht Saarbrücken wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten.

Im Prozess um den Mord an einer 74-Jährigen aus Heusweiler, die wochenlang als vermisst gegolten hatte, gibt es keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit der beiden Angeklagten.

Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt

Die beiden hatten für Außenstehende durchaus merkwürdige Verhaltensmuster an den Tag gelegt. So hatte die 66-Jährige ihre Wohnung verdunkelt sowie Türen und Fenster möglicherweise aus Angst vor Corona mit Klebeband abgedichtet. Ihr Sohn soll häufig vom Weltuntergang, höheren Mächten und dem Satan gesprochen haben.

Das, so die Sachverständige, klinge zwar nach paranoiden Ideen, habe aber keinen wahnhaften Hintergrund und die Steuerungs- und Schuldfähigkeit der beiden nicht beeinträchtigt. Während die 66-Jährige die Tat bestritten hat, hatte ihr Sohn zumindest ein Teilgeständnis abgelegt. Es habe einen Streit mit der Cousine seiner Mutter gegeben, einen Eklat – er habe wohl zugestochen, an die Tat selbst habe er keine Erinnerung mehr.

Auch dieser mutmaßliche Blackout dürfte dem 45-Jährigen keinen Strafrabatt bringen. Psychiatrisch, so die Sachverständige, gebe es dafür keine Erklärung. Die mutmaßliche Erinnerungslücke sei wohl eher der Versuch, die Tat nachträglich vor sich selbst zu rechtfertigen.

Mord an Seniorin aus Heusweiler: Urteil wohl Ende August

Das Urteil wird Ende August erwartet. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes müssen Mutter und Sohn nach dem heutigen Gutachten der Sachverständigen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

Rückblick

Über dieses Thema berichtet auch die SR 3-Rundschau am 05.07.2023.

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