Mutmaßliche Korruption bei Dillinger Hütte "verjährt"

Im Korruptionsskandal bei der Dillinger Hütte ist die Staatsanwaltschaft mit ihrer Klage gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied auch in zweiter Instanz gescheitert. Nach dem Landgericht wertet auch das Oberlandesgericht die Tat als verjährt.

Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen einer nicht zugelassenen Klage gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Dillinger Hütte verworfen. Obwohl die Staatsanwaltschaft hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Beschuldigten aufgezeigt habe, sei eine Strafverfolgung wegen Verjährung ausgeschlossen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Zum Start der Ermittlungen Tat bereits verjährt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 71-jährigen ehemaligen Vorstandsmitglied vorgeworfen, einem Bauunternehmer durch Preisabsprachen drei Aufträge der Dillinger Hütte über insgesamt eine Million Euro zugespielt zu haben. Im Gegenzug soll unter anderem ein Familienmitglied des Angeklagten bei dem Bauunternehmer einen Vollzeitjob erhalten haben.

Die Zuschläge nach diesen Absprachen sollen im Juni und Juli 2013 erteilt worden sein. Nach Auffassung des Gerichts war daher schon im Januar 2019, als die Ermittlungen aufgrund neuer Verdachtsmomente eingeleitet wurden, die fünfjährige Verjährungsfrist abgelaufen.

Urteil in weiterem Verfahren zum Hütten-Korruptionsskandal

In dem Korruptionsskandal waren 2021 bereits ein leitender Mitarbeiter der Bauabteilung und ein Bauunternehmer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Mitarbeiter der Hütte hatte demnach Schmiergeldzahlungen von mehreren Hunderttausend Euro entgegengenommen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 18.10.2023 berichtet.

Mehr zur Dillinger Hütte

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.