Angeklagte in Zuhälterprozess verurteilt

Am Dienstag hat vor dem Landgericht der Prozess gegen ein Zuhälterpärchen aus Überherrn begonnen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 64-jährigem Hauptangeklagten und seiner 48-jährigen Komplizin Zwangsprostitution und Zuhälterei vor. Am Donnerstag hat das Gericht nun sein Urteil gefällt.

Das Saarbrücker Landgericht hat am Donnerstag ein Zuhälterpaar aus Überherrn wegen Zwangsprostitution verurteilt. Der Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, die Mitangeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

Über Monate zwangen die beiden Angeklagten eine junge Frau, der Prostitution nachzugehen. Über einschlägige Sexportale wurde die 25-Jährige den Freiern angeboten – für 80 Euro die halbe Stunde, nahezu alle erdenklichen Sexspielarten waren möglich.

Hotelzimmer wurden dafür angemietet, in Saarbrücken aber auch in Saarwellingen und Püttlingen. Den Liebeslohn musste die 25-Jährige komplett abgeben. Sollte sie das Tagessoll von bis zu acht Freiern nicht erfüllen, wurde ihr gedroht – unter anderem mit den Hells Angels.

Urteil am Donnerstag gefallen

Wobei es tatsächlich auch laut Anklage nicht zu Gewalttätigkeiten gekommen war. Die Ausbeutung der 25-Jährigen verlief vielmehr nach der Methode "lover boy". Sie war in den Hauptangeklagten verliebt, sei ihm, so ihre Betreuerin, regelrecht hörig gewesen.

Der 64-jährige Hauptangeklagte und seine 48-jährige Komplizin haben am Dienstag zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt im Rahmen eines Deals. Sie kamen deshalb nun relativ glimpflich davon.

Geständnisse im Prozess um Zwangsprostitution

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 12.12.2023 berichtet.

Mehr zu Prozessen am Landgericht

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.