Viele Fehldiagnosen bei Krebsuntersuchung

Ein Pathologe aus dem Saarpfalz-Kreis hat möglicherweise über Jahre Falschdiagnosen gestellt. In Folge dessen soll es zu mehreren überflüssigen Krebsoperationen gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der 60-jährige Pathologe soll in seinem St. Ingberter Institut Gewebeproben von mutmaßlichen Krebspatienten entweder falsch analysiert oder einfach nur verwechselt haben. Patienten sollen aufgrund der falschen Befunde unnötigerweise operiert worden sein. Einer Pathologin am Klinikum Saarbrücken waren diese mutmaßlichen Fehldiagnosen aufgefallen. Sie hatte über einen Rechtsanwalt schließlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Zuvor hatte die Saarbrücker Zeitung über den Fall berichtet.

Am Freitagabend führten Ermittler eine großangelegte Durchsuchungsaktion im St. Ingberter Institut des 60-Jährigen und in dessen Privatwohnung durch. Derzeit gehen die Ermittler von 26 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung aus. Untersucht werden die Jahre von 2016 bis Mitte 2019.

Verfahren könnte sich deutlich ausweiten

Der Verdacht könnte sich allerdings noch ausweiten, es wird ein Mammutverfahren befürchtet. Nach SR-Informationen waren in dem Institut des 60-Jährigen allein im 1. Quartal 2019 rund 8.000 Untersuchungen durchgeführt worden. Bei den Hausdurchsuchungen am Freitagabend sollen zwei Lkw-Ladungen mit Akten und Gewebeproben sichergestellt worden sein.

Das Gesundheitsministerium hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend reagiert und dem Arzt ein vorläufiges Berufsverbot erteilt.

Verunsicherte Patienten sollen sich an Praxis wenden

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) rät möglichen Betroffenen, sich direkt mit der Praxis in Verbindung zu setzen, wo eine Gewebeprobe entnommen wurde. "Dort kann man fragen, ob die Praxis mit dem Pathologen aus Presse zusammenarbeitet", sagte der KV-Vorsitzende Gunter Hauptmann. Zudem werde man nun alle saarländischen Vertragsärzte auffordern zu überprüfen, wer sich momentan in Behandlung befinde und ob besondere Maßnahmen notwendig seien.

Betroffen sind möglicherweise nicht nur Patienten, bei denen fälschlicherweise etwa eine Krebserkrankung diagnostiziert worden war. Auch das Umgekehrte ist nicht ausgeschlossen - dass nämlich ein Karzinom unerkannt blieb, weil Proben falsch zugeordnet, verwechselt oder einfach nicht sachgerecht untersucht worden waren.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten des SR vom 09.09.2019 berichtet.

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